16. Januar 1948
§1 Omnibuslinie Pforzheim
In
Sachen der Omnibus Linie Pforzheim - Schömberg wird die Antwort
der Omnibuszentrale Pforzheim auf die Eingabe an das Städtische
Verkehrsamt Pforzheim bekanntgegeben. Hiernach ist in die Errichtung
eines Tages-Linienverkehrs Pforzheim - Schömberg in Aussicht
gestellt, sobald der Zentrale weitere Omnibusses zusätzlich zur
Verfügung stehen.
§2 Postkraftwagen
Der Umstand, daß er der
große Postomnibus zu einer Instandsetzung ausgeschaltet werden
mußte und daß dafür ein kleiner Omnibus
eingeschaltet wurde, brachte es mit sich, daß nur noch wenige
Personen mit dem Postomnibus von und zur Bahn befördert werden
können. Auf Weisung des Kraftpostamts Neuenbürg sollen nur
noch Gehbehinderte, Arbeiter und Schüler befördert werden.
Da der jetzige Omnibus kaum diesen Personenkreis faßt, besteht
für die vielen Kranken zur Zeit fast keine
Beförderungsmöglichkeit mehr, so daß die Kurbetriebe
auf Selbsthilfe angewiesen sind.
Abhilfemaßnahmen werden
besprochen.
§5 Hochwasser Katastrophe
Die starken Regenfälle,
verbunden mit rascher Schneeschmelze, hatte in den letzten Tagen des
Monates Dezember 1947 in den Tälern der Enz und der Nagold
mit ihren Seitentälern eine gewaltige Hochwasser Katastrophe
ausgelöst, die hauptsächlich in den Talgemeinden Schäden,
die in die Millionen gehen, anrichteten. Die Hochwassergeschädigten
sind dadurch in eine große Not geraten. Dazu beizutragen, deren
Not helfen zu lindern, ist ein Anliegen der Gemeinde.
Beschluß:
durch
Aufruf die Einwohnerschaft zu bitten, den Hochwassergeschädigten
durch Abgabe von Sach- und Geldspenden zu helfen, ebenso die
Sanatorien und die Kurheime zu bitten, in ihren Bereichen eine
Hilfsaktion durchführen zu wollen.
§16 Wohnungswesen
Es
mehren sich die Fälle, daß Personen, die als Kranke
herkamen und hier bist jetzt in einem Sanatorium oder einem Kurheim
Kur machen, nicht mehr an ihrem Wohnort zurückkehren wollen und
sich hier niederzulassen beabsichtigen. Sie begehren, ja beanspruchen
die Zuteilung von Wohnungen. Der Folgerungen wegen bedarf es zu
solchen Anträgen einer grundsätzlichen Stellungnahme des
Gemeinderats.
Nach Erörterung der Angelegenheit faßt
der Gemeinderat den Beschluß:
1. Daß die Absicht einer
bleibenden Niederlassungen hier einem Zuzug gleich kommt. In solchen
Fällen sich sowohl gegen eine Befreiung von der Zuzugssperre als
auch gegen die Zuteilung einer Wohnung auszusprechen.
2. Den eng
gewordenen und immer enger werdenden Wohnraum für die Aufnahme
von Turberkulosekranken, sowie in für solche Person
bereitzuhalten, die im öffentlichen und im Interesse des
Kurbetrieb erforderlich sind.
5. Februar 1948
§7 Lehrer Ernennungen
Das
Kultusministerium in Tübingen gibt bekannt, daß die bisher
außerplanmäßige Lehrerin Paula Simon ab 1. 10.9.47
zur planmäßigen Lehrerin an der Volksschule hier ernannt
wurde.
Nicht öffentlichen Sitzung:
Hinweis; das ist das erste mal, daß dieser Hinweis im Gemeinderatsprotokoll erscheint.
§9 Beschlagnahme.
Der Vorsitzende macht
Mitteilung von der erfolgten Beschlagnahme und Wegnahme von
Wohnungseinrichtungen hiesiger Bewohner durch die Militärregierung.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, zu versuchen, durch
Beschaffung von Bedarfsscheinen es den Eigentümern zu
ermöglichen, sich ganzen oder teilweisen Ersatz zu beschaffen.
Nicht öffentlichen Sitzung
1. §14
Dienstjubiläum von Bürgermeister a. D. Hermann
Bürgermeister a. D. Hermann ist am 30. Dezember am
9.10.1947 40 Jahre lang ununterbrochen im Dienst der Gemeinde
Schömberg tätig gewesen. Er wurde am 30. Dezember 1907 hier
zum Bürgermeister gewählt und hatte dieses Amt bis zu
seiner Außerdienststellung am 1.11.1945 inne. Anschließend
stellte er seine Arbeitskraft als Verwaltungsaktuar der Gemeinde
erneut zur Verfügung und ermöglichte es so dem
Bürgermeister mit seiner Mithilfe die Verwaltung der Gemeinde
auf ihrem heutigen geordneten Stand zu halten.
Der Vorsitzende und
der gesamte Gemeinderat würdigt die Verdienste, die
Bürgermeister a.D. Hermann sich im Dienst der Gemeinde erworben
hat und möchte der Auffassung, daß es nichts Geringes ist,
in einem so langen und verantwortungsvollen Dienst so ehrlich und
doch treu auszuharren, auch öffentlich und sichtbarer Ausdruck
geben.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde deshalb einstimmig
beschlossen:
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, daß Bürgermeister a. D. Hermann in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats für seine 40 jährige Tätigkeit im Dienst der Gemeinde geehrt werden soll. Das Programm zu dieser Feier und den Kreis der hierzu besonders zu ladenden Personen in einer demnächst stattfinden Besprechung noch näher festzulegen.
Besprechung am 17. 12.9.48.
§1
Dienstjubiläum von Bürgermeister a.D. Hermann
Es folgt eine ca. zweiseitige Abhandlung zur Frage der Jubiläumsfeier.
Gemeinderat Dr. Walder als Mitglied des
Kreisuntersuchungsausschußes Calw spricht sich in einem
Schreiben gegen eine öffentliche Feier aus.
Bürgermeister
a. D. Hermann hat sowohl gegenüber Gemeinderat Dr. Walder als
auch dem Vorsitzenden gegenüber kurz vor Beginn der Besprechung
erklärt, daß er nicht wünscht das gefeiert werde.
Es
wird vom Gemeinderat beschlossen:
1. Diesem Wunsch
nachzukommen;
2. Festzuhalten, daß die Vertagung der Feier
nur auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Bürgermeister a. D.
Hermann erfolgt.
26. Februar 1948
§1 Postomnibusverkehr.
Die
Oberpostdirektion in Tübingen gibt in einem Rundschreiben
bekannt, daß die französische Militärregierung in
Tübingen neuerdings mit allem Nachdruck die Durchführung
einer von ihr erlassenen Verordnung verlangt, wonach der
Personenbeförderungdienst der Deutschen Post an
Privatunternehmen zu übertragen ist. Weil die betriebenen Linien
sowohl den Personen- als auch den Postbeförderungsdienst
betreiben, müßte der gesamte Postomnibusverkehr, der in
der Hauptsache eine Zubringerrverkehr zu Bahn darstellt, in private
Hände über geleitet werden.
Diese Anordnung bedeutet
nicht nur einen Eingriff in den Aufgabenkreis der Deutschen Post und
der im Laufe der Jahre herausgewachsenen Verkehrsstruktur großer
Teile unseres Landes, insbesondere der verkehrsarmen, sondern darüber
hinaus gerade für unsere Gemeinde und die Nachbargemeinden eine
totale Gefährdung der ohnedies auf das Äußerste
geschrumpften Verkehrsmöglichkeiten überhaupt. Unter den
heutigen Verhältnissen ist eine Überleitung des
Überlandverkehrs von Personen und Post in private Hände
fast unmöglich gemacht. Die Neubeschaffung von und einen
Fahrzeugen ist wegen Fehlens jeglichen Angebots auf dem Markte
ausgeschlossen, somit müssen die wenigen, noch im Verkehr
stehenden Fahrzeuge zu jedem Dienst herangezogen werden. Dieser
Einsatz kann nur wirkungsvoll erfolgen, wenn die Lenkung zentral
geschieht, und keine privaten Interessen sondern ausschließlich
das Allgemeinwohl den Ausschlag gibt. Die Ansicht, daß
Einrichtungen, die dem öffentlichen Wohl dienen, dem privaten
Kapital entzogen werden müssen, ist nicht nur in unserem Lande,
sondern in fast allen Teilen der Welt unbestrittenes Gedankengut der
Menschheit geworden.
Die Kraftpostverbindung Bad Liebenzell –
Schömberg - Höfen an welcher unsere Gemeinde im Besonderen
interessiert ist und deren reibungsloser Betrieb, hauptsächlich
als Zubringerdienst von und zur Bahnstation für unseren Kurort,
welcher ständig mit 800 bis 900 TBC-Kranken belegt ist eine
Lebensfrage bedeutet, wird seit etwa 15 Jahren von der Deutschen
Reichs Post betrieben. Der Verkehr wurde, abgesehen von den mißlichen
Verhältnissen in der Nachkriegszeit, immer regelmäßig
und absolut zuverlässig durchgeführt. Die Tarife waren
niedrig, mindestens westlich billiger als jedes Privatunternehmen
hierzu in der Lage gewesen wäre. Die Instandhaltung und Wartung
verlangt gut eingerichtete Reparaturwerkstätten, denn an Fahrer
und Wartung werden in unseren Bergen bezüglich Materialien und
Betriebssicherheit außerordentliche Anforderungen gestellt.
Kein Privatunternehmer könnte wohl diese Notwendigkeit
notwendigen Voraussetzungen erfüllen.
§2 Bodenreform
Das Bodenreformgesetz,
dessen erste Lesung kürzlich im Landtag vorgenommen wurde, sieht
neben der Heranziehung des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes
auch die Heranziehung von forstwirtschaftlichem Grundeigentum dann
vor, wenn es erforderlich ist., waldarmen, im Waldgebiet gelegenen
Gemeinden zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere
der Unterbringung und Versorgung der ausgewiesenen Neubürger,
ausreichenden Waldbesitz zu sichern. Dabei sollen die Grundsätze,
die für das Privateigentum gelten, auch auf das land- und
forstwirtschaftliche Grundeigentum des Staates Anwendung finden.
Allgemein gesehen liegt der Geltendmachung dieser Forderung auch die Ansicht zugrunde, daß es sich dabei letzten Endes um einen verspäteten gerechten Ausgleich handelt, denn der Staat hat früher bei der Säkularisierung der Klöster und bei der Übernahme der Herrensitze den gesamten Grund und Boden derselben an sich gezogen und die Städte und Dörfer leer ausgehen lassen. Der Bevölkerung wurde da und dort eine Holznutzung zugesprochen, wie im Falle der Gemeinde Schömberg, die seit unvordenklichen Zeiten auf einer Fläche von rund 584 ha Staatswaldbesitz ein Reisig- und Rindenrecht hat.
Es ist festzustellen, daß zu den Waldarmen im Waldgebiet gelegenen Gemeinden, auch die Gemeinde Schömberg zählt. Die Gemeinde besitzt an Wald ca. 6,4 ha, wogegen der Staat auf hiesiger Markung einen Waldbesitz von ca. 794 ha hat. Bei einer Gesamtfläche von 1.243,64 ha entfallen auf Wald ca. 959 ha, auf Felder 202 ha und auf ertraglose Flächen 82 ha. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 1300 Einwohnern entfällt sonach auf einen Einwohner eine landwirtschaftliche Anbaufläche von 0,06 ha. Die Gemeinde selbst hat außer dem genannten Waldbesitz nur noch einen Feldbesitz von zirka 6 ha. Die Erträge hieraus sind gering und für den Haushalt ohne Bedeutung. Die Finanzwirtschaft der Gemeinde stützt sich einseitig nur auf den Kurbetrieb unter der Gefahr, die zweifellos hierin liegt, kann nur durch Vermehrung der Einnahmen aus dem Gemeindevermögen, das heißt aus dem Waldbesitz, begegnet werden.
In der Gemeinde wurden bis jetzt 73 Ausgewiesene untergebracht, außerdem befinden sich hier noch 86 Flüchtlingen. Um in Zukunft die Aufgabe der Gemeinden, diese Neubürger sesshaft zumachen, durchführen zu können, müßte ihr in ihrem Besitz befindliches eigenes Gelände zur Verfügung stehen. Jede gesunde Bodenpolitik und erfolgreiche Einwirkung auf dem Wohnungs- und Kleinsiedlungsbau scheitert daran, daß die Gemeinde über kein eigenes geeignetes Gelände verfügt.
Die Gemeinde Schömberg ist Kurort für Lungen Tuberkulose. In ihren 5 großen und 23 kleineren Lungenheilstätten beherbergt sie ständig rund 900 Kranke. Zu seinen Heilfaktoren jedoch gehört Wald und gehören Spazierwege und Ruhebänke in Waldungen. Mangels eigenen Waldes sind wir in der Anlage von Wegen und im Aufstellen von Ruhebänken gehindert. Wir sind genötigt, mit Nachbargemeinden Verträge abzuschließen, die uns gestatten, Spazierwege anzulegen und Ruhebänke aufzustellen. An dem weiteren diesbezüglichen Ausbaus sind wir aber sehr interessiert, aber in so lange beschränkt und behindert, als wir nicht eigenen Wald besitzen.
Schließlich wären hier noch die in den Jahren 1920 bis 21 ausgestockten Flächen der staatlichen Waldparzellen im Meßgehalt von zirka 6 ha zu erwähnen, welche die Staatsforstverwaltung an hiesige Einwohner verpachtet hat. Diese Grundstücke sollten im Zuge der Durchführung der Bodenreform in das Eigentum der bodenbedürftigen Pächter übergeführt werden. Viele unserer kleinbäuerlichen Betriebe würden dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt.
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, daß
aus den ausgeführt und Gründen alles getan werden muß,
die Bestrebungen zugunsten einer Waldreform der in Betracht kommenden
Gemeinden zu unterstützen.
s wurde beschlossen:
en
Standpunkten der Gemeinde in einer Eingabe an den Sachbearbeiter für
den Kreis Calw, Herrn Bürgermeister Klepser in Bad Liebenzell,
darzulegen und denselben um Weitergabe an den Landesvorstand des
Gemeindetages zu bitten.
15. März 1948
3 Pflege von öffentlichen
Einrichtungen
Der Vorsitzende macht den Gemeinderat davon Mitteilung,
daß es immer schwieriger werde, geeignete Arbeitskräfte
zur Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Einrichtungen zu
erhalten. Er unterbreitet in diesen Zusammenhang folgende Vorschläge
zur Begutachtung:
1. zu ersuchen, die Linden Bäume an den
Orts Straßen einheitlich und gemeinsam mit den Anliegern zu
beschneiden.
2. den Friedhof, dessen pflegerischer Zustand ganz
besonders stark zu wünschen übrig läßt, auch mit
Rücksicht auf den Ruf der Gemeinde als bekannter Kurort sehr
bedauerlich ist, durchgreifend und so weit möglich, einheitlich
wieder in Ordnung zu bringen. Dabei soll der Einwohnerschaft durch
öffentlichen Aufruf Gelegenheit zur tätigen Mitarbeiter
gegeben werden.
§8 Wohnungssachen
durch Verfügung
der Militärregierung wurde dem. Drogisten Hans Karcher die
Erlaubnis zur Fortführung der ehemals Eckstein´schen
Drogerie abgesprochen.
22 April 1948
§18 Beschwere des Herrn H.
H.
führt Beschwerden darüber, daß er das bisher vor ihm
benützte Klosett im ersten Stock des Hauses nicht benutzen
könne, weil die Glastüre regelmäßig
abgeschlossen sei. Das Verschlossenhalten der Glastüre wird von
der Hausbesitzerin damit begründet, daß bei der
Schwerhörigkeit der drei Bewohner des ersten Stocks bei offener
Glastüre die Gefahr von Diebstählen bestehe. Beschluß.
1.
die Berechtigung zum Verschlossenhalden der Glastüre
anzuerkennen.
2. der Hausbesitzern vorzuschlagen, der Familie H
einen Glastürschlüssel auszuhändigen, damit der Abort
im ersten Stock von denselben nach wie vor benutzt werden kann.
13. Mai 1948
§4 Kursachen
Bürgermeister
Bäuerle berichtet ausführlich über dringlich
gewordener Probleme unseres Kurorts. Die Sanatorien und Kurheime sind
ganzjährig voll belegt: sie beherbergen gegenwärtigen 900
bis 1000 Patienten aus allen Teilen Deutschlands und des Auslands.
Die Kurve der Übernachtungeszahlen ist seit 1945
erfreulicherweise stetig ansteigend. Die Gemeindeverwaltung und die
am Kurwesen rege interessierte Bürgerschaft sind sich darin
einig, daß alles Menschenmögliche getan werden muß,
um jetzt und künftig im Kampf gegen die sprunghaft ansteigende
Tuberkulose sich zur Verfügung zu halten.
Diesem Vorsatz
stellen sich jedoch viele und oft schwer zu lösende
Schwierigkeiten entgegen. Zu einem der schwersten Probleme ist der
Mangel an Arbeitskräften geworden. Er hat jetzt einen Stand
erreicht, der die Fortführung der Betriebe ernstlich in Frage
stellt.
Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Arbeitnehmer
Arbeitsplätze bevorzugen, welche Ihnen bei der Anwerbung außer
Lohn und Gehalt Naturalleistungen in Aussicht stellen und auch
gewähren. Demgegenüber sind unsere Betrieb hoffnungslos in
Nachteil. Der Bürgermeister und der Gemeinderat vertreten mit
Entschiedenheit die Auffassung, daß unsere Sanatorien und
Kurheime, in vorderster Front im Kampf gegen die Volksseuche
Tuberkulose stehend, eine Sonderstellung einnehmen.
Sie dienen der Volksgesundheit ohne Ansehen der Person und sind
deshalb ebenso wichtig wie viele andere Unternehmen, die heute als
Prioritätsbetriebe Sonderrechte genießen. Dadurch werden
sie unter anderem in die Lage versetzt, genügend Arbeitskräfte
zu werben.
Aus diesen Gründen sollte versucht werden, die
maßgeblichen Stellen auf unsere Schwierigkeiten aufmerksam zu
machen und im Rahmen des heute möglichen für Verständnis
zu werben.
Anschließend stand die Frage der Pensionspreise
zur Debatte. Dieselbe unterliegen seit Jahren der Preisstopverordnung
und sind natürlich für heutige Verhältnisse
unzureichend. Sie reichen höchstens dazu aus, die
augenblicklichen Bedürfnisse der Betriebe zu decken. Die
Notwendigkeit, die Substanz zu erhalten und einem, wenn auch
bescheidenen Gewinn zu erzielen, besteht schon lange nicht mehr.
Der
Vorsitzende gibt seiner Hoffnung Ausdruck, daß die maßgeblichen
Stellen sich diesen Argumenten nicht verschließen werden und
schlägt vor, den ganzen Fragenkomplex in einer demnächst
abzuhaltenden Versammlung der Kurinteressierten weiter zu
erörtern.
Der Gemeinderat erklärt sich damit
einverstanden.
§5 Spende an Gesangs- und Musikverein
Der
Gesangverein Schömberg und der Musikverein Schömberg haben
durch ihre Veranstaltungen am 1. Mai dieses Jahres zur
Feiergestaltung dieses Festtages maßgeblich beigetragen.
Der
Gemeinderat anerkennt diese Bemühungen um das kulturelle Leben
unserer Gemeinde und beauftragt den Vorsitzenden, an die beiden
Vereine Dank und Anerkennung auszusprechen.
Beschluß: den
Vereinen eine Spende zu bewilligen.
§7 Zuteilung des Wirtschaftsamts
vom Wirtschaftsamt
Calw ist ein größerer Posten Wäsche und Kleidung zur
Verteilung zugeteilt worden. Um eine möglichst gerechte
Verteilung zu erreichen wird eine Kommission gebildet.
1. Juni 1948
§4 Kursachen
Der Vorsitzende
berichtet über im Verlauf und das Ergebnis der Versammlung der
Kurinteressierten am 28. Mai dieses Jahres, an welche auch der
Gemeinderat teilnahm.
Die Vertreter der hiesigen Sanatorien und
Kurheime haben dabei zu den aktuellen Problemen des Kurorts,
insbesondere dem drückenden Mangel an Arbeitskräften,
eingehend Stellung genommen. Dabei wurde ohne Ausnahme zum Ausdruck
gebracht, daß der Mangel an Arbeitskräften nachgerade eine
Gefahr für die Fortführung und die Existenz unserer
Anstalten und damit des ganzen Kurorts geworden ist. Es besteht auch
kein Zweifel darüber, daß die Behebung dieses Notstandes
gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerordentlich
schwierig ist, einmal deshalb, weil die Arbeitswilligkeit kurz vor
der Währungsreform allgemein sehr zu wünschen übrig
läßt und weil von vielen Arbeitnehmern die
Ansteckungsgefahr gescheut wird.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist
sich die Versammlung darüber klar, daß alles, was
irgendwie möglich ist, versucht werden soll, und der
Schwierigkeiten Herr zu werden. Insbesondere soll darauf hingewirkt
werden, daß durch Beschaffung von Berufskleidung und Schuhen
ein Anreiz gegeben wird, genügend geeignetes Personal zu
verpflichten. Weiter sollen die maßgeblichen Stellen des Landes
auf unsere Notlage aufmerksam gemacht und um tatkräftige
Unterstützung angegangen werden.
§5 Förderung des Sparsinns
Die Sparkasse
Neuenbürg läßt bei der Anmeldung von Geburten
Gutscheine an die Neugeborenen im Betrag von 2 RM ausgeben.
Der
Gemeinderat begrüßt diese Anregung zur Förderung der
Sparsinns und beschließt:
im Falle der Einlösung des
Gutscheins aus Mitteln der Gemeinde für jedes Neugeborene ein
Geschenk der Gemeinde von 3 RM zu gewähren.
12. Juni 1948
§2 Ankauf von Alkohol
Der
Vorsitzende gibt bekannt, daß von der Landesmonopolverwaltung
den hiesigen Sanatorien und Kurheimen Alkohol in beliebiger Menge zum
Kauf freigegeben worden sei. Wie er jedoch erfahren habe, machen die
Anstalten nur zögernd von dem Angebot Gebrauch, worüber er
sich keine Erklärung geben könne, da die Gelegenheit
zweifellos einmalig sei.
Die Krankenhäuser bzw. Sanatorien
haben große Bedenken, daß beim Eintreten einer
Währungsreform die Versicherung ihre Zahlungen einstellen werden
und daß sie deshalb darauf bedacht sein müssen, ihre
flüssigen Mittel zur Überbrückung dieser Zeit
bereitzuhalten.
Bei der Aussprache kommt zum Ausdruck, daß
die angesammelten Rücklagen der Kurverwaltung vorübergeht
hierfür verwendet werden sollten, da es unsere Pflicht ist, hier
helfend einzuspringen. In einer vorübergehenden Anlage dieser
Gelder kann kein Risiko gesehen werden, weil Alkohol immer benötigt
und durch eine Lagerung nicht schlechter sondern besser wird. Infolge
der Zwangsbewirtschaftung war der Kurverwaltung jede Möglichkeit
verschlossen, unseren Kranken etwas Besonderes zu bieten. Dies kann
jetzt teilweise nachgeholt werden, in dem einem Notstand mit Mitteln
der Kurverwaltung abgeholfen wird.
Hinweis: Die Gemeinde hatte sehr viel Geld. Mit dem Kauf von Alkohol konnte dieses Geld vor der Abwertung bewahrt werden.
16. Juni 1948
§1 Währungsreform
Bürgermeister
Bäuerle berichtet dem Gemeinderat eingehend über die heute
stattgefundene außerordentliche Bürgermeisterversammlung
des Kreises Calw, in welcher den Bürgermeistern Anweisung
organisatorischer Art für die kurz bevorstehende Währungsreform
gegeben wurden.
Obwohl über den Inhalt der kommen
Währungsreformgesetze, welche von den Militärregierungen
erlassen werden, nichts amtliches bekannt geworden ist, kann doch
vermutlich angenommen werden, daß das Geldvermögen der
öffentlich rechtlichen Körperschaften und damit auch der
Gemeinden nicht in die neue Währung umgetauscht wird und damit
100%ig abgeschrieben werden muß.
Nach eingehender Aussprache
wird einstimmig beschlossen: den Bürgermeister zu ermächtigen,
den Gläubigern der Gemeinde für Arbeiten und Lieferungen
Kostenvorschüsse in bestimmt ausreichender Höhe ihrer
Forderungen auszuzahlen. Die Anrechnung der Vorschüsse auf die
Forderung sollen nach den zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften
geschehen.
§2 Auflösung von Wohlfahrtkonten
Über die
außerhalb der Gemeinderechnung verwalteten Geldern des Sozialen
Hilfswerk, der Sammlung für Kriegsgefangenen, und der Dr. Walder
Stiftung, soll noch vor der Währungsreform verfügt werden,
da angenommen werden muß, daß diese Beträge nicht in
die neue Währung umgetauscht werden können.
Beschluß:
Die
Gelder des sozialen Hilfswerk der Sammlung für Kriegsgefangenen
und der Dr. Walder Stiftung mit insgesamt 8552 Reichsmark werden
sofort an hiesige bedürftige Einwohner verteilt.
18. Juni 1948 Währungsreform
Geldvermögen und Forderungen werde im
Verhältnis 10 : 1 umgetauscht
Löhne und Mieten im
Verhältnis 1 : 1
2. Juli 1948
§2 Feuerwehrgerätehaus
Der
Vorsitzende berichtet über den Stand der Bauarbeiten am
Feuerwehrgerätehaus. Infolge der Währungsreform sind die
von der Gemeinde hierfür bereitgestellten Geldmittel im Betrag
von 15.000 Reichsmark gegenstandslos geworden. Die Fertigstellung des
Neubaus muß aus künftigen laufenden Etatmitteln der
Gemeinde finanziert werden. Hieraus ergibt sich zwangsläufig die
Frage, ob es im gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, den
Neubau in seinem Projektierten Umfang zu erstellen und wie hoch sich
die Kosten hierfür belaufen werden
Beschluß:
1. die
Erstellung des Steigerturms zum Feuerwehrgerätehaus vorläufig
zurückzustellen
2. den mit der Bauleitung beauftragten
Architekten Georg Kappler zu beauftragen, einen genauen
Kostenvoranschlag der noch zu fertigenden und in D-Mark zu
bezahlenden Arbeiten und Lieferungen anzufertigen.
§3 Kurortbesichtigung
der Vorsitzende berichtet
eingehend über die durch eine Kommission des Innenministeriums
und Vertretern des Landratsamts durchgeführte Besichtigung des
Kurorts.
Die Besichtigung hatte den Zweck, sich über den
Stand und die Leistungsfähigkeit des Kurorts zu informieren,
insbesondere die Aufnahmefähigkeit seiner Sanatorien und
Kurheime festzustellen.
Es wurden die Schwierigkeiten in der
Versorgung der Kurbetriebe angesprochen.
Die Kommission zeigte
sich für alle Fragen des Kurorts sehr aufgeschlossen und gab die
Zusicherung ab, daß Schritte zur Abhilfe unternommen werden
würden.
23. Juli 1948
§1 Feuerwehrgerätehaus
Der
Vorsitzende berichtet über die Arbeiten und Lieferungen zum
Feuerwehrgerätehaus, insbesondere auch im Hinblick auf die nach
der Währungsreform schwierig gewordene Finanzierung des
Bauvorhabens.
Die bis jetzt beschafften Baumaterialien sollen
verarbeitet und der Bau wenigstens im Rohbau unter Dach und Fach
gebracht werden.
§7 Schulfragen
Infolge Wiedereinführung der 3.
ständigen Schulstelle sind alle drei Schulsäle belegt.
Dadurch ist die Abhaltung des Handarbeitsunterrichts und des
Religionsunterrichts unmöglich geworden. Die Gemeinde sieht sich
aus diesem Grunde der Notwendigkeit gegenüber gestellt, zu
versuchen, außerhalb des Schulhaus einen geeigneten Raum zu
mieten. Ein geeignetes Lokal ließe sich mit verhältnismäßig
geringen Mitteln im Haus Thöne hier einrichten.
§10 Kinderspeisung
der Vorsitzende berichtet dem
Gemeinderat über die zur Zeit stattfindende Kinderspeisung.
Der
Gemeinderat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß die
Leitung des Sanatoriums Schömberg die Zubereitung der Speisen
unentgeltlich übernommen hat.
Eine Anerkennung für diese
im Interesse des Gemeinnutzes gemachten Aufwendungen soll in Form von
Zuteilung von Koks versucht werden.
§18
zur Aufklärung und Klarstellung
verschiedener im Ort umgehender Gerüchte gibt der Vorsitzende
folgende Erklärung ab:
es folgt eine 3 seitige Erklärung,
in der Bürgermeister Bäuerle auf verschiedene
Unterstellungen die im wesentlichen aus der Zuteilungsbewirtschaftung
kommen ("der andere hat etwas bekommen und ich nicht,
warum?")
der Text erschließt bitte folgende
Erklärung ab:
"Jedenfalls habe ich mich immer davor
gehütet, meiner Verwandtschaft oder mich selbst zu bevorzugen,
was auch die Kartei des Wirtschaftsamts ausweisen wird."
Gemeinderat
Dr. Walder gibt anschließend seine Erwartung Ausdruck, daß
mit der Einführung der Deutschen Mark Geschäfte des
schwarzen und grauen Marktes künftig unterlassen werden und daß
der Gemeinderat von allen Geschäften der Gemeinde, wie es die
bestehende Gesetze vorschreiben unterrichtet wird.
§5 Haushaltsfrage
Gemeinderat Dr. Walder hatte in
der Sitzung vom 23. Juni den Antrag gestellt, den Gemeindeinspektor
zu beauftragen, in der nächsten Gemeinderats Sitzung über
den gegenwärtigen Stand der Gemeindefinanzen unter
Berücksichtigung der Währungsreform zu berichten.
Aus
dem heute vorgetragenen Zahlenmaterial ergibt sich, daß nach
den bis jetzt bekannten Richtlinien über den in Aussicht
stehenden Lastenausgleich, der Gemeindehaushalt 1948 ohne Erhöhung
der Steuersätze ausgeglichen werden kann.
Für den Neubau
des Feuerwehrgerätehauses stehen voraussichtlich DM 9.000 zur
Verfügung.
30. August 1948
§2 Kommunalwahlen 1948
Zwecks
Überprüfung der Wahlberechtigten in politischer Hinsicht
ist durch den Gemeinderat ein örtlicher Ausschuß zu
bilden. Derselbe stellt die Liste A der Person auf, welche das
Wahlrecht durch rechtskräftige Säuberungsentscheidung der
Spruchkammerurteile aberkannt ist, sowie die Liste B der Personen,
über deren politische Säuberung noch nicht rechtskräftig
entschieden ist.
§3 Bürgerversammlung
Aus der Mitte
Gemeinderats wird die Anregung gegeben, vor Ablauf der Wahlperiode
des Gemeinderats und als Auftakt der für den 10. Oktober
vorgesehenen neuen Gemeinderatswahl eine öffentliche
Bürgerversammlung abzuhalten.
Beschluß:
eine
öffentliche Bürgerversammlung einzuberufen.
22. September 1948
§7 Schulsachen
Der Leiter der
hiesigen Volksschule, Hauptlehrer Stöcke, berichtet in einem
vorliegenden Schreiben eingehend über den Stand der
Lehrmitteleinrichtung der Volksschule. Danach herrscht infolge der
allseits bekannten Verhältnisse beim Einmarsch der
Besatzungsarmee und infolge Ausraubung der Schule ein katastrophaler
Mangel an den notwendigsten Einrichtungsgegenständen und der
Lehrmittel.
Im Laufe der sich anschließenden Aussprache
kommt einmütig die Bereitwilligkeit des Gemeinderats zum
Ausdruck, die Einrichtung der Schule so rasch als möglich wieder
auf einen guten Stand zu bringen.
Beschluß: die in einer
Anlage zu dem Gesuch des zu des Schulvorstandes aufgeführten
Einrichtungsgegenstände im Betrag von DM 300 sofort zu
beschaffen.
§9 Vergütung des Kunstmalers Max Reimer
der
Kunstmaler Max Reimer aus Schömberg hat noch eine aus der Zeit
vor der Währungsreform herrührende Forderung an die
Gemeinde über 300 RM. Er bittet den Gemeinderat, ihm diesen
Betrag in Berücksichtigung seiner persönlichen
Verhältnisses auf DM 100 festzusetzen.
Der Gemeinderat stellt
hierzu fest, daß eine Verpflichtung zur Bezahlung der
gewünschten Summe nicht besteht. Ausnahmsweise soll die
gesetzlich zulässige Umwertung von DM 35 auf DM 50 erhöht
werden.
§12 Wohnungsache Heinz Natzke
Heinz Natzke,
kaufmännischer Angestellter im Waldsanatorium, stellt de Antrag
auf Zuweisung einer Wohnung.
1. Oktober 1948
§3 Kreistagswahl
der
Bürgermeister berichtet über die kürzlich abgehaltenen
Versammlung der Bürgermeister, in welcher zu der vorgeschlagenen
Wahlbezirkseinteilung Stellung genommen wurde.
Der Gemeinderat ist
sich darüber einig, daß die Gemeinde Schömberg einen
Sitz im Kreisrat erhalten muß. Die Benennung eines Vertreters
wird vorläufig noch zurückgestellt.
§4 Bürgermeister Wahl
Der Vorsitzende gibt
eine Erklärung ab, daß er kein Interesse daran habe, sich
bei der kommenden Bürgermeisterwahl zur Wahl zu stellen. Er habe
lediglich den Wunsch, daß das begonnene Werk des Wiederaufbaus
in gute Hände kommen und ein Mann gefunden werde, der das Beste
für die Gemeinde zu tun den Willen und die Befähigung habe
§8 Anstellung des Verwaltungsangestellten Otto
Gengenbach
Der frühere Verwaltungsangestellte Otto
Gengenbach, welcher im Zuge der politischen Säuberung entlassen
werden mußte, hat Antrag auf Wiedereinstellung und
Beschäftigung als Verwaltungsangestellter der Gemeindeverwaltung
gestellt. Er begründet sein Gesuch damit, daß im kürzlich
durchgeführten Revisionsverfahren das gegen ihn ergangene Urteil
aufgehoben und damit auch die Voraussetzung für seine Entlassung
hinfällig geworden seien.
§11 Wohnraum in der Sanatorien
Seit Bestehen der
Wohnraumbewirtschaftung hat die Gemeindewohnungsbehörde mit
Zustimmung der Sanatorien der Notwendigkeit Rechnung getragen, daß
Belegschaftsmitglieder der Sanatorien innerhalb der Anstalt
untergebracht werden. Das hatte zur Folge, daß die
Gemeindewohnungsbehörde keinerlei Anspruch an den Wohnraum
innerhalb der Sanatorien stellte, während andererseits das
Personal derselben soweit sie nicht schon von früher her im Dorf
wohnten, innerhalb der Anstalt untergebracht werden mußten.
In
letzter Zeit mehren sich nun die Fälle, daß von
Belegschaftsmitgliedern der Sanatorien, insbesondere entlassenen
ehemaligen Angestellten und Arbeitern derselben Anspruch auf
Zuweisung von Wohnraum gemacht werden.
der Gemeinderat beschließt
hierzu:
Angesichts der hier herrschenden Wohnungsnot an der bis
jetzt geübten Praxis, daß die Sanatorien für die
Unterbringung ihres Personals selbst Sorge zu tragen haben,
festzuhalten.
15. Oktober 1948
§6 Politisches Zeugnis
Der
Gemeinderat ist, allgemein gesehen, einstimmig der Ansicht und
Überzeugung, daß der Unterschied zwischen den harten
Entnazifizierungsbestimmungen und Urteilen der Jahre 1945 bis Anfang
1947 und der heute üblichen Urteilsfindung große
Ungerechtigkeiten zufolge hat.
Im vorliegenden Fall B. legt eine
solche Härte vor. Derselbe war nie mehr als ein normales
Mitglied der NSDAP. Dabei hat er aus seiner Ablehnung von vielen
Maßnahmen der Partei nie einen Hehl gemacht und dies auch
öffentlich ausgesprochen. Es ist bekannt, daß B. nur in
die Partei eintrat, um seinen Posten als Beamter der Gemeinde zu
behalten und seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren.
Der
Gemeinderat befürworte daher die Aufhebung des ergangenen
Urteils und Angleichung an die heutige Rechtssprechung.
29. Oktober 1948
§6 Schulspeisung
Auf Anordnung
des Kultusministeriums soll demnächst eine Schulspeisung
durchgeführt werden. Der Gemeinderat begrüßt die
Möglichkeit zur Verbesserung der Ernährung unserer Jugend
und beschließt:
die entstehenden Kosten auf die
Gemeindekasse zu übernehmen.
§7 Pelzhandel Tadäus Zajac.
Tadäus Zajac
bietet in einer Eingabe die Gemeindebehörde um Zustimmung zur
Eröffnung eines Großhandels in Pelzen, sowie zur
Ausführung von Kürschnerarbeiten in seinem Wohnhausneubau
in der Talstraße.
9. November 1948
§3 Kreisversammlung
der
Vorsitzende berichtet über den Verlauf und die Beratungen der
letzten Kreisversammlung. Weiter gibt er bekannt, daß ihn die
Vertreter des Wahlbezirks 2 als Vertreter von Schömberg auf den
Kreiswahlvorschlag gesetzt haben.
Die Kreis Wahlvorschläge
werden mit Rücksicht auf die kommunale Tätigkeit des
Kreisrates nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten, sondern
ausschließlich nach kommunaler Zweckmäßigkeitserwägungen
aufgestellt.
§4 Schulwahlen
Der Gemeinderat nimmt zur Schulwahl
am 12. 12.1948 Stellung.
Einmütig wurde dabei dem Wunsche
Ausdruck gegeben, daß die christliche Gemeinschaft Schule für
die Gemeinde Schömberg erwünscht sei.
§6 Arbeiter Berufsverkehr Schömberg –
Calmbach
Robert Kling, Fuhrgeschäft hier, bittet den
Gemeinderat um Stellungnahme zu der Absicht, zwischen Schömberg
und Calmbach einen Arbeiter Berufsverkehr einzurichten. Im Betrieb
der Firma Gauthier in Calmbach arbeiten ständig ca. 24 Arbeiter
aus Schömberg. In früheren Jahren bestand bereits einmal
eine solche Verbindung. Es wäre zu begrüßen, wenn
durch Wiederzulassung dieser Linie den Arbeitern von Schömberg
und Umgebung das Erreichen der Arbeitsstelle erleichtert
würde.
Beschluß: den Antrag wärmstens zu
befürworten.
24. November 1948
§1 Sitzung des neue gewählten
Gemeinderats.
In feierlicher öffentlicher Sitzung fand
heute durch den Bürgermeister die Einsetzung des am 14.
November 1948 neue gewählten Gemeinderats
statt.
Bürgermeister Bäuerle dankt zunächst den
ausscheidenden Gemeinderäten Georg Ebert, Christian Gengenbach
und Jakob Ölschläger in herzlichen Worten für ihre
aufopferungsvolle und gewissenhafte Mitarbeit, die sie bereitwillig
und ehrenamtlich und jederzeit kameradschaftlich geleistet
haben.
Sodann begrüßte er die alten und die neuen
Mitglieder des neuen Gemeinderats und gab der Hoffnung Ausdruck, daß
es dem neugewählten Kollegium gelingen möge, das in sie
gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Die Neugewählten werden zur
Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag verpflichtet und mit
der gesprochenen Eidesformel die Vereidigung vollzogen.
Gemeinderat besteht aus 10 Mitgliedern. Das sind:
Jakob
Wankmüller, Landwirt; Gottlieb Maisenbacher,
Landwirt; Emil Enderle, Gärtner; August Ackermann,
Zahnarzt; Karl Weller; Albert Großmann; Dr.
Walder; Erwin Ruppmann;Dr. Kurt Zeuner; Wilhelm
Reule,
§12 Bürgermeisterwahl
Bürgermeister
Bäuerle gibt eine Erklärung ab, wonach er entgegen seiner
am 1. Oktober abgegebenen Erklärung für die kommende
Bürgermeisterwahl am 5.12.48 sich zur Wiederwahl stellen
wolle.
Weiter gibt der bekannt, daß er sich für den
Kreistagswahlvorschlag habe aufstellen lassen, um der Gemeinde
Schömberg die Möglichkeit zu sichern, einen Sitz im
Kreisrate zu erhalten.
Auf Anregung von Gemeinderat Weller wurde
mit Unterstützung von Gemeinderat Ruppmann und Gemeinderat Dr.
Walder beschlossen:
am Mittwoch den 1. Dezember 1948, abends 8:00
Uhr im Löwensaal eine Bürgerversammlung einzuberufen, um
den Bürgermeisterkandidaten Gelegenheit zu geben, sich der
Wählerschaft vorzustellen.
10. Dezember 1948
§2 Sperre für das
Hörnlesbergsträßchen.
Der Vorsitzende gibt dem
Gemeinderat von einem Schreiben des Forstamts Langenbrand an das
Landratsamt Calw Kenntnis, wonach der Firma Auto - Kling in
Schömberg, welche einen Arbeiterverkehrswagen von Schömberg
nach Calmbach führen will, die Benützung des
Hörnlesbergsträßchen untersagt wird.
Das
Hörnlesbergsträßchen als nächste Verbindung der
Orte Schömberg und Calmbach wird von der Staatsforstverwaltung
als deren Privatwege unterhalten.
Die Gemeinde bedauert die
Absicht der Forstverwaltung, die genannte Straße für den
öffentlichen Verkehr zu sperren. Der Gemeinderat ist der
Auffassung, daß alles versucht werden muß, die Speere der
Straße wieder aufzuheben. Dies ließe sich am besten
bewerkstelligen, wenn die Strecke in die Unterhaltung des
Kreisverbandes übernommen wird. Der Antrag der Forstverwaltung,
die Strecke in den in die Unterhaltung des Kreisverbandes zu
übernehmen wird befürwortet.
§3 Schulspeisung
Zwecks Durchführung der
voraussichtlich am 1. Novembers 1940 an laufenden Schulspeisung ist
ein Organisationsplan aufzustellen. Die Speisung wird unter der
verantwortlichen Leitung des Bürgermeisters unter Aufsicht des
Landrats durchgeführt.
§11 Liegehalle im Täle
Herr Dr. Langebeckmann,
Lungenfacharzt hier, bittet in einer Eingabe an den Gemeinderat dafür
zu sorgen, daß die Gemeindeliegehalle im Täle wieder so
hergerichtet wird, daß die dort befindlichen Patienten eine
einwandfreie Liegekur durchführen können. Weiter bittet er
darum, daß die andere Gemeindeliegehalle beim Rathaus wieder in
Stand gesetzt und der Benutzung zugänglich gemacht
wird.
Beschluß: Die Liegehallen auf ihre Reperaturfähigkeit
zu untersuchen.
10. Dezember 1948
§16 Verkauf von Alkohol.
Der
Vorsitzende fragt an, ob von dem lagerden
Branntwein ausgegeben werden soll und welcher Verkaufspreis hierfür
festzusetzen sei.
Beschluß: ein Faß Branntwein,
enthaltend 194 l, an die hiesigen Sanatorien und Kurheime abzugeben.
Den Verkaufspreis für dieses Quantum auf DM 10 pro Liter
festzusetzen.
§17 Bürgermeisterwahl betreffend.
Der
Vorsitzende bringt verschiedene Vorkommnisse, insbesondere auch
Gerüchte, welche über seine Person während der
Bürgermeisterwahl umgingen zur Sprache. Er vertritt dabei die
Meinung, daß diesen grundlosen Verunglimpfungen seiner Person
energischer hätte entgegengetreten werden müssen.
Im
Laufe einer lebhaften Debatte wird allgemein zum Ausdruck gebracht,
daß der Gemeinderat diese Auswüchse des Wahlkampfes scharf
verurteilt. Gemeinderat Dr. Walder stellte hierzu noch fest, daß
die Wahlkandidaten selbst offenbar keine Schuld treffe.
21. Dezember 1948
§3 Weihnachtsgeschenke.
Den
Beamten, Angestellten und Arbeitern der Gemeinde soll auch heuer
wieder in Anerkennung für während des vergangenen Jahres
geleistete Dienste ein Weihnachtsgeschenk gewährt werden.
Beschluß: neben einem Geldgeschenk von 20 bis 25 DM werden
noch zwei bis drei Flaschen Brandwein dazu gegeben.
§6 Bürgermeisterwahl.
Der Vorsitzende gibt
dem Gemeinderat davon Kenntnis, daß er die heutige Sitzung
einberufen habe, um zu umlaufenden Gerüchten über die
Bestätigungen des Herrn Kurt Freimüller zum Bürgermeister
der Gemeinde Stellung zu nehmen. Es werde davon gesprochen, daß
an das Rathaus telefoniert worden sei, daß eine Bestätigung
nicht erfolgen könne.
Daß sei unwahr.
Der
Vorsitzende gibt weiter bekannt, daß der Herr Innenminister Dr.
Renner am Freitag, den 17. 12.1948 auf das hiesige Rathaus gekommen
sei und mit dem Bürgermeister und dem Gemeindeinspektor über
die Bürgermeisterwahl zusprechen. Dabei erkläre der Herr
Innenminister, daß im Landtag über die Wahlpropaganda und
das Ergebnis derselben gesprochen worden sei und er sich jetzt
persönlich von den Tatsachen überzeugen wolle.
es folgt eine längere Erklärung von Bürgermeister Bäuerle über den Inhalt des Gespräches mit Innenminister Dr. Renner.
Der Vorsitzende bittet erneut, den Umlaufenden Gerüchten
entgegenzutreten, welche nicht der Wahrheit entsprechen, denn es
liege dies auch im Interesse der Gemeinde, welche Gefahr laufe
gänzlich uneins zu werden.
Anschließend erfolgte eine
teilweise sehr scharfe Aussprache.
Gemeinderat Dr. Walder wandte
sich scharf gegen Vorwürfe und gab folgende Erklärung ab:
"Ich erkläre hiermit aufkommenden Gerüchten gegenüber,
daß ich bei keiner Behörde, weder ausländischer, noch
deutscher, Einspruch gegen die Wahl des Herrn Freimüller zum
Bürgermeister erhoben habe. Hätte ich es getan, so hätte
ich Herrn Freimüller davon zu gleicher Zeit in Kenntnis
gesetzt."
Die lebhafte Debatte wird fortgesetzt.
Gemeinderat
Ruppmann führte noch aus: "daß die Jugend an unserem
Unglück schuldlos sei und daß vergessen werden müsse,
wenn ihr Leben nicht wertlos werden solle".