1948

16. Januar 1948
§1 Omnibuslinie Pforzheim
In Sachen der Omnibus Linie Pforzheim - Schömberg wird die Antwort der Omnibuszentrale Pforzheim auf die Eingabe an das Städtische Verkehrsamt Pforzheim bekanntgegeben. Hiernach ist in die Errichtung eines Tages-Linienverkehrs Pforzheim - Schömberg in Aussicht gestellt, sobald der Zentrale weitere Omnibusses zusätzlich zur Verfügung stehen.

§2 Postkraftwagen
Der Umstand, daß er der große Postomnibus zu einer Instandsetzung ausgeschaltet werden mußte und daß dafür ein kleiner Omnibus eingeschaltet wurde, brachte es mit sich, daß nur noch wenige Personen mit dem Postomnibus von und zur Bahn befördert werden können. Auf Weisung des Kraftpostamts Neuenbürg sollen nur noch Gehbehinderte, Arbeiter und Schüler befördert werden. Da der jetzige Omnibus kaum diesen Personenkreis faßt, besteht für die vielen Kranken zur Zeit fast keine Beförderungsmöglichkeit mehr, so daß die Kurbetriebe auf Selbsthilfe angewiesen sind.
Abhilfemaßnahmen werden besprochen.

§5 Hochwasser Katastrophe
Die starken Regenfälle, verbunden mit rascher Schneeschmelze, hatte in den letzten Tagen des Monates Dezember 1947 in den Tälern der Enz und der Nagold mit ihren Seitentälern eine gewaltige Hochwasser Katastrophe ausgelöst, die hauptsächlich in den Talgemeinden Schäden, die in die Millionen gehen, anrichteten. Die Hochwassergeschädigten sind dadurch in eine große Not geraten. Dazu beizutragen, deren Not helfen zu lindern, ist ein Anliegen der Gemeinde.
Beschluß:
durch Aufruf die Einwohnerschaft zu bitten, den Hochwassergeschädigten durch Abgabe von Sach- und Geldspenden zu helfen, ebenso die Sanatorien und die Kurheime zu bitten, in ihren Bereichen eine Hilfsaktion durchführen zu wollen.

§16 Wohnungswesen
Es mehren sich die Fälle, daß Personen, die als Kranke herkamen und hier bist jetzt in einem Sanatorium oder einem Kurheim Kur machen, nicht mehr an ihrem Wohnort zurückkehren wollen und sich hier niederzulassen beabsichtigen. Sie begehren, ja beanspruchen die Zuteilung von Wohnungen. Der Folgerungen wegen bedarf es zu solchen Anträgen einer grundsätzlichen Stellungnahme des Gemeinderats.
Nach Erörterung der Angelegenheit faßt der Gemeinderat den Beschluß:
1. Daß die Absicht einer bleibenden Niederlassungen hier einem Zuzug gleich kommt. In solchen Fällen sich sowohl gegen eine Befreiung von der Zuzugssperre als auch gegen die Zuteilung einer Wohnung auszusprechen.
2. Den eng gewordenen und immer enger werdenden Wohnraum für die Aufnahme von Turberkulosekranken, sowie in für solche Person bereitzuhalten, die im öffentlichen und im Interesse des Kurbetrieb erforderlich sind.

5. Februar 1948
§7 Lehrer Ernennungen
Das Kultusministerium in Tübingen gibt bekannt, daß die bisher außerplanmäßige Lehrerin Paula Simon ab 1. 10.9.47 zur planmäßigen Lehrerin an der Volksschule hier ernannt wurde.

Nicht öffentlichen Sitzung:

Hinweis; das ist das erste mal, daß dieser Hinweis im Gemeinderatsprotokoll erscheint.

§9 Beschlagnahme.
Der Vorsitzende macht Mitteilung von der erfolgten Beschlagnahme und Wegnahme von Wohnungseinrichtungen hiesiger Bewohner durch die Militärregierung. Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, zu versuchen, durch Beschaffung von Bedarfsscheinen es den Eigentümern zu ermöglichen, sich ganzen oder teilweisen Ersatz zu beschaffen.

Nicht öffentlichen Sitzung
1. §14 Dienstjubiläum von Bürgermeister a. D. Hermann
Bürgermeister a. D. Hermann ist am 30. Dezember am 9.10.1947 40 Jahre lang ununterbrochen im Dienst der Gemeinde Schömberg tätig gewesen. Er wurde am 30. Dezember 1907 hier zum Bürgermeister gewählt und hatte dieses Amt bis zu seiner Außerdienststellung am 1.11.1945 inne. Anschließend stellte er seine Arbeitskraft als Verwaltungsaktuar der Gemeinde erneut zur Verfügung und ermöglichte es so dem Bürgermeister mit seiner Mithilfe die Verwaltung der Gemeinde auf ihrem heutigen geordneten Stand zu halten.
Der Vorsitzende und der gesamte Gemeinderat würdigt die Verdienste, die Bürgermeister a.D. Hermann sich im Dienst der Gemeinde erworben hat und möchte der Auffassung, daß es nichts Geringes ist, in einem so langen und verantwortungsvollen Dienst so ehrlich und doch treu auszuharren, auch öffentlich und sichtbarer Ausdruck geben.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde deshalb einstimmig beschlossen:

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, daß Bürgermeister a. D. Hermann in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats für seine 40 jährige Tätigkeit im Dienst der Gemeinde geehrt werden soll. Das Programm zu dieser Feier und den Kreis der hierzu besonders zu ladenden Personen in einer demnächst stattfinden Besprechung noch näher festzulegen.

Besprechung am 17. 12.9.48.
§1 Dienstjubiläum von Bürgermeister a.D. Hermann

Es folgt eine ca. zweiseitige Abhandlung zur Frage der Jubiläumsfeier.

Gemeinderat Dr. Walder als Mitglied des Kreisuntersuchungsausschußes Calw spricht sich in einem Schreiben gegen eine öffentliche Feier aus.
Bürgermeister a. D. Hermann hat sowohl gegenüber Gemeinderat Dr. Walder als auch dem Vorsitzenden gegenüber kurz vor Beginn der Besprechung erklärt, daß er nicht wünscht das gefeiert werde.
Es wird vom Gemeinderat beschlossen:
1. Diesem Wunsch nachzukommen;
2. Festzuhalten, daß die Vertagung der Feier nur auf ausdrücklichen Wunsch von Herrn Bürgermeister a. D. Hermann erfolgt.

26. Februar 1948
§1 Postomnibusverkehr.
Die Oberpostdirektion in Tübingen gibt in einem Rundschreiben bekannt, daß die französische Militärregierung in Tübingen neuerdings mit allem Nachdruck die Durchführung einer von ihr erlassenen Verordnung verlangt, wonach der Personenbeförderungdienst der Deutschen Post an Privatunternehmen zu übertragen ist. Weil die betriebenen Linien sowohl den Personen- als auch den Postbeförderungsdienst betreiben, müßte der gesamte Postomnibusverkehr, der in der Hauptsache eine Zubringerrverkehr zu Bahn darstellt, in private Hände über geleitet werden.
Diese Anordnung bedeutet nicht nur einen Eingriff in den Aufgabenkreis der Deutschen Post und der im Laufe der Jahre herausgewachsenen Verkehrsstruktur großer Teile unseres Landes, insbesondere der verkehrsarmen, sondern darüber hinaus gerade für unsere Gemeinde und die Nachbargemeinden eine totale Gefährdung der ohnedies auf das Äußerste geschrumpften Verkehrsmöglichkeiten überhaupt. Unter den heutigen Verhältnissen ist eine Überleitung des Überlandverkehrs von Personen und Post in private Hände fast unmöglich gemacht. Die Neubeschaffung von und einen Fahrzeugen ist wegen Fehlens jeglichen Angebots auf dem Markte ausgeschlossen, somit müssen die wenigen, noch im Verkehr stehenden Fahrzeuge zu jedem Dienst herangezogen werden. Dieser Einsatz kann nur wirkungsvoll erfolgen, wenn die Lenkung zentral geschieht, und keine privaten Interessen sondern ausschließlich das Allgemeinwohl den Ausschlag gibt. Die Ansicht, daß Einrichtungen, die dem öffentlichen Wohl dienen, dem privaten Kapital entzogen werden müssen, ist nicht nur in unserem Lande, sondern in fast allen Teilen der Welt unbestrittenes Gedankengut der Menschheit geworden.
Die Kraftpostverbindung Bad Liebenzell – Schömberg - Höfen an welcher unsere Gemeinde im Besonderen interessiert ist und deren reibungsloser Betrieb, hauptsächlich als Zubringerdienst von und zur Bahnstation für unseren Kurort, welcher ständig mit 800 bis 900 TBC-Kranken belegt ist eine Lebensfrage bedeutet, wird seit etwa 15 Jahren von der Deutschen Reichs Post betrieben. Der Verkehr wurde, abgesehen von den mißlichen Verhältnissen in der Nachkriegszeit, immer regelmäßig und absolut zuverlässig durchgeführt. Die Tarife waren niedrig, mindestens westlich billiger als jedes Privatunternehmen hierzu in der Lage gewesen wäre. Die Instandhaltung und Wartung verlangt gut eingerichtete Reparaturwerkstätten, denn an Fahrer und Wartung werden in unseren Bergen bezüglich Materialien und Betriebssicherheit außerordentliche Anforderungen gestellt. Kein Privatunternehmer könnte wohl diese Notwendigkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen.

§2 Bodenreform
Das Bodenreformgesetz, dessen erste Lesung kürzlich im Landtag vorgenommen wurde, sieht neben der Heranziehung des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes auch die Heranziehung von forstwirtschaftlichem Grundeigentum dann vor, wenn es erforderlich ist., waldarmen, im Waldgebiet gelegenen Gemeinden zur besseren Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere der Unterbringung und Versorgung der ausgewiesenen Neubürger, ausreichenden Waldbesitz zu sichern. Dabei sollen die Grundsätze, die für das Privateigentum gelten, auch auf das land- und forstwirtschaftliche Grundeigentum des Staates Anwendung finden.

Allgemein gesehen liegt der Geltendmachung dieser Forderung auch die Ansicht zugrunde, daß es sich dabei letzten Endes um einen verspäteten gerechten Ausgleich handelt, denn der Staat hat früher bei der Säkularisierung der Klöster und bei der Übernahme der Herrensitze den gesamten Grund und Boden derselben an sich gezogen und die Städte und Dörfer leer ausgehen lassen. Der Bevölkerung wurde da und dort eine Holznutzung zugesprochen, wie im Falle der Gemeinde Schömberg, die seit unvordenklichen Zeiten auf einer Fläche von rund 584 ha Staatswaldbesitz ein Reisig- und Rindenrecht hat.

Es ist festzustellen, daß zu den Waldarmen im Waldgebiet gelegenen Gemeinden, auch die Gemeinde Schömberg zählt. Die Gemeinde besitzt an Wald ca. 6,4 ha, wogegen der Staat auf hiesiger Markung einen Waldbesitz von ca. 794 ha hat. Bei einer Gesamtfläche von 1.243,64 ha entfallen auf Wald ca. 959 ha, auf Felder 202 ha und auf ertraglose Flächen 82 ha. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 1300 Einwohnern entfällt sonach auf einen Einwohner eine landwirtschaftliche Anbaufläche von 0,06 ha. Die Gemeinde selbst hat außer dem genannten Waldbesitz nur noch einen Feldbesitz von zirka 6 ha. Die Erträge hieraus sind gering und für den Haushalt ohne Bedeutung. Die Finanzwirtschaft der Gemeinde stützt sich einseitig nur auf den Kurbetrieb unter der Gefahr, die zweifellos hierin liegt, kann nur durch Vermehrung der Einnahmen aus dem Gemeindevermögen, das heißt aus dem Waldbesitz, begegnet werden.

In der Gemeinde wurden bis jetzt 73 Ausgewiesene untergebracht, außerdem befinden sich hier noch 86 Flüchtlingen. Um in Zukunft die Aufgabe der Gemeinden, diese Neubürger sesshaft zumachen, durchführen zu können, müßte ihr in ihrem Besitz befindliches eigenes Gelände zur Verfügung stehen. Jede gesunde Bodenpolitik und erfolgreiche Einwirkung auf dem Wohnungs- und Kleinsiedlungsbau scheitert daran, daß die Gemeinde über kein eigenes geeignetes Gelände verfügt.

Die Gemeinde Schömberg ist Kurort für Lungen Tuberkulose. In ihren 5 großen und 23 kleineren Lungenheilstätten beherbergt sie ständig rund 900 Kranke. Zu seinen Heilfaktoren jedoch gehört Wald und gehören Spazierwege und Ruhebänke in Waldungen. Mangels eigenen Waldes sind wir in der Anlage von Wegen und im Aufstellen von Ruhebänken gehindert. Wir sind genötigt, mit Nachbargemeinden Verträge abzuschließen, die uns gestatten, Spazierwege anzulegen und Ruhebänke aufzustellen. An dem weiteren diesbezüglichen Ausbaus sind wir aber sehr interessiert, aber in so lange beschränkt und behindert, als wir nicht eigenen Wald besitzen.

Schließlich wären hier noch die in den Jahren 1920 bis 21 ausgestockten Flächen der staatlichen Waldparzellen im Meßgehalt von zirka 6 ha zu erwähnen, welche die Staatsforstverwaltung an hiesige Einwohner verpachtet hat. Diese Grundstücke sollten im Zuge der Durchführung der Bodenreform in das Eigentum der bodenbedürftigen Pächter übergeführt werden. Viele unserer kleinbäuerlichen Betriebe würden dadurch in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt.

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, daß aus den ausgeführt und Gründen alles getan werden muß, die Bestrebungen zugunsten einer Waldreform der in Betracht kommenden Gemeinden zu unterstützen.
s wurde beschlossen:
en Standpunkten der Gemeinde in einer Eingabe an den Sachbearbeiter für den Kreis Calw, Herrn Bürgermeister Klepser in Bad Liebenzell, darzulegen und denselben um Weitergabe an den Landesvorstand des Gemeindetages zu bitten.

15. März 1948
3 Pflege von öffentlichen Einrichtungen

Der Vorsitzende macht den Gemeinderat davon Mitteilung, daß es immer schwieriger werde, geeignete Arbeitskräfte zur Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Einrichtungen zu erhalten. Er unterbreitet in diesen Zusammenhang folgende Vorschläge zur Begutachtung:
1. zu ersuchen, die Linden Bäume an den Orts Straßen einheitlich und gemeinsam mit den Anliegern zu beschneiden.
2. den Friedhof, dessen pflegerischer Zustand ganz besonders stark zu wünschen übrig läßt, auch mit Rücksicht auf den Ruf der Gemeinde als bekannter Kurort sehr bedauerlich ist, durchgreifend und so weit möglich, einheitlich wieder in Ordnung zu bringen. Dabei soll der Einwohnerschaft durch öffentlichen Aufruf Gelegenheit zur tätigen Mitarbeiter gegeben werden.

§8 Wohnungssachen
durch Verfügung der Militärregierung wurde dem. Drogisten Hans Karcher die Erlaubnis zur Fortführung der ehemals Eckstein´schen Drogerie abgesprochen.

22 April 1948
§18 Beschwere des Herrn H.
H. führt Beschwerden darüber, daß er das bisher vor ihm benützte Klosett im ersten Stock des Hauses nicht benutzen könne, weil die Glastüre regelmäßig abgeschlossen sei. Das Verschlossenhalten der Glastüre wird von der Hausbesitzerin damit begründet, daß bei der Schwerhörigkeit der drei Bewohner des ersten Stocks bei offener Glastüre die Gefahr von Diebstählen bestehe. Beschluß.
1. die Berechtigung zum Verschlossenhalden der Glastüre anzuerkennen.
2. der Hausbesitzern vorzuschlagen, der Familie H einen Glastürschlüssel auszuhändigen, damit der Abort im ersten Stock von denselben nach wie vor benutzt werden kann.

13. Mai 1948
§4 Kursachen
Bürgermeister Bäuerle berichtet ausführlich über dringlich gewordener Probleme unseres Kurorts. Die Sanatorien und Kurheime sind ganzjährig voll belegt: sie beherbergen gegenwärtigen 900 bis 1000 Patienten aus allen Teilen Deutschlands und des Auslands. Die Kurve der Übernachtungeszahlen ist seit 1945 erfreulicherweise stetig ansteigend. Die Gemeindeverwaltung und die am Kurwesen rege interessierte Bürgerschaft sind sich darin einig, daß alles Menschenmögliche getan werden muß, um jetzt und künftig im Kampf gegen die sprunghaft ansteigende Tuberkulose sich zur Verfügung zu halten.
Diesem Vorsatz stellen sich jedoch viele und oft schwer zu lösende Schwierigkeiten entgegen. Zu einem der schwersten Probleme ist der Mangel an Arbeitskräften geworden. Er hat jetzt einen Stand erreicht, der die Fortführung der Betriebe ernstlich in Frage stellt.
Es ist ein offenes Geheimnis, daß die Arbeitnehmer Arbeitsplätze bevorzugen, welche Ihnen bei der Anwerbung außer Lohn und Gehalt Naturalleistungen in Aussicht stellen und auch gewähren. Demgegenüber sind unsere Betrieb hoffnungslos in Nachteil. Der Bürgermeister und der Gemeinderat vertreten mit Entschiedenheit die Auffassung, daß unsere Sanatorien und Kurheime, in vorderster Front im Kampf gegen die Volksseuche Tuberkulose stehend, eine Sonderstellung einnehmen.

Sie dienen der Volksgesundheit ohne Ansehen der Person und sind deshalb ebenso wichtig wie viele andere Unternehmen, die heute als Prioritätsbetriebe Sonderrechte genießen. Dadurch werden sie unter anderem in die Lage versetzt, genügend Arbeitskräfte zu werben.
Aus diesen Gründen sollte versucht werden, die maßgeblichen Stellen auf unsere Schwierigkeiten aufmerksam zu machen und im Rahmen des heute möglichen für Verständnis zu werben.
Anschließend stand die Frage der Pensionspreise zur Debatte. Dieselbe unterliegen seit Jahren der Preisstopverordnung und sind natürlich für heutige Verhältnisse unzureichend. Sie reichen höchstens dazu aus, die augenblicklichen Bedürfnisse der Betriebe zu decken. Die Notwendigkeit, die Substanz zu erhalten und einem, wenn auch bescheidenen Gewinn zu erzielen, besteht schon lange nicht mehr.
Der Vorsitzende gibt seiner Hoffnung Ausdruck, daß die maßgeblichen Stellen sich diesen Argumenten nicht verschließen werden und schlägt vor, den ganzen Fragenkomplex in einer demnächst abzuhaltenden Versammlung der Kurinteressierten weiter zu erörtern.
Der Gemeinderat erklärt sich damit einverstanden.

§5 Spende an Gesangs- und Musikverein
Der Gesangverein Schömberg und der Musikverein Schömberg haben durch ihre Veranstaltungen am 1. Mai dieses Jahres zur Feiergestaltung dieses Festtages maßgeblich beigetragen.
Der Gemeinderat anerkennt diese Bemühungen um das kulturelle Leben unserer Gemeinde und beauftragt den Vorsitzenden, an die beiden Vereine Dank und Anerkennung auszusprechen.
Beschluß: den Vereinen eine Spende zu bewilligen.

§7 Zuteilung des Wirtschaftsamts
vom Wirtschaftsamt Calw ist ein größerer Posten Wäsche und Kleidung zur Verteilung zugeteilt worden. Um eine möglichst gerechte Verteilung zu erreichen wird eine Kommission gebildet.

1. Juni 1948
§4 Kursachen
Der Vorsitzende berichtet über im Verlauf und das Ergebnis der Versammlung der Kurinteressierten am 28. Mai dieses Jahres, an welche auch der Gemeinderat teilnahm.
Die Vertreter der hiesigen Sanatorien und Kurheime haben dabei zu den aktuellen Problemen des Kurorts, insbesondere dem drückenden Mangel an Arbeitskräften, eingehend Stellung genommen. Dabei wurde ohne Ausnahme zum Ausdruck gebracht, daß der Mangel an Arbeitskräften nachgerade eine Gefahr für die Fortführung und die Existenz unserer Anstalten und damit des ganzen Kurorts geworden ist. Es besteht auch kein Zweifel darüber, daß die Behebung dieses Notstandes gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt außerordentlich schwierig ist, einmal deshalb, weil die Arbeitswilligkeit kurz vor der Währungsreform allgemein sehr zu wünschen übrig läßt und weil von vielen Arbeitnehmern die Ansteckungsgefahr gescheut wird.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist sich die Versammlung darüber klar, daß alles, was irgendwie möglich ist, versucht werden soll, und der Schwierigkeiten Herr zu werden. Insbesondere soll darauf hingewirkt werden, daß durch Beschaffung von Berufskleidung und Schuhen ein Anreiz gegeben wird, genügend geeignetes Personal zu verpflichten. Weiter sollen die maßgeblichen Stellen des Landes auf unsere Notlage aufmerksam gemacht und um tatkräftige Unterstützung angegangen werden.

§5 Förderung des Sparsinns
Die Sparkasse Neuenbürg läßt bei der Anmeldung von Geburten Gutscheine an die Neugeborenen im Betrag von 2 RM ausgeben.
Der Gemeinderat begrüßt diese Anregung zur Förderung der Sparsinns und beschließt:
im Falle der Einlösung des Gutscheins aus Mitteln der Gemeinde für jedes Neugeborene ein Geschenk der Gemeinde von 3 RM zu gewähren.

12. Juni 1948
§2 Ankauf von Alkohol
Der Vorsitzende gibt bekannt, daß von der Landesmonopolverwaltung den hiesigen Sanatorien und Kurheimen Alkohol in beliebiger Menge zum Kauf freigegeben worden sei. Wie er jedoch erfahren habe, machen die Anstalten nur zögernd von dem Angebot Gebrauch, worüber er sich keine Erklärung geben könne, da die Gelegenheit zweifellos einmalig sei.
Die Krankenhäuser bzw. Sanatorien haben große Bedenken, daß beim Eintreten einer Währungsreform die Versicherung ihre Zahlungen einstellen werden und daß sie deshalb darauf bedacht sein müssen, ihre flüssigen Mittel zur Überbrückung dieser Zeit bereitzuhalten.
Bei der Aussprache kommt zum Ausdruck, daß die angesammelten Rücklagen der Kurverwaltung vorübergeht hierfür verwendet werden sollten, da es unsere Pflicht ist, hier helfend einzuspringen. In einer vorübergehenden Anlage dieser Gelder kann kein Risiko gesehen werden, weil Alkohol immer benötigt und durch eine Lagerung nicht schlechter sondern besser wird. Infolge der Zwangsbewirtschaftung war der Kurverwaltung jede Möglichkeit verschlossen, unseren Kranken etwas Besonderes zu bieten. Dies kann jetzt teilweise nachgeholt werden, in dem einem Notstand mit Mitteln der Kurverwaltung abgeholfen wird.

Hinweis: Die Gemeinde hatte sehr viel Geld. Mit dem Kauf von Alkohol konnte dieses Geld vor der Abwertung bewahrt werden.

16. Juni 1948
§1 Währungsreform
Bürgermeister Bäuerle berichtet dem Gemeinderat eingehend über die heute stattgefundene außerordentliche Bürgermeisterversammlung des Kreises Calw, in welcher den Bürgermeistern Anweisung organisatorischer Art für die kurz bevorstehende Währungsreform gegeben wurden.
Obwohl über den Inhalt der kommen Währungsreformgesetze, welche von den Militärregierungen erlassen werden, nichts amtliches bekannt geworden ist, kann doch vermutlich angenommen werden, daß das Geldvermögen der öffentlich rechtlichen Körperschaften und damit auch der Gemeinden nicht in die neue Währung umgetauscht wird und damit 100%ig abgeschrieben werden muß.
Nach eingehender Aussprache wird einstimmig beschlossen: den Bürgermeister zu ermächtigen, den Gläubigern der Gemeinde für Arbeiten und Lieferungen Kostenvorschüsse in bestimmt ausreichender Höhe ihrer Forderungen auszuzahlen. Die Anrechnung der Vorschüsse auf die Forderung sollen nach den zu erwartenden gesetzlichen Vorschriften geschehen.

§2 Auflösung von Wohlfahrtkonten
Über die außerhalb der Gemeinderechnung verwalteten Geldern des Sozialen Hilfswerk, der Sammlung für Kriegsgefangenen, und der Dr. Walder Stiftung, soll noch vor der Währungsreform verfügt werden, da angenommen werden muß, daß diese Beträge nicht in die neue Währung umgetauscht werden können.
Beschluß:
Die Gelder des sozialen Hilfswerk der Sammlung für Kriegsgefangenen und der Dr. Walder Stiftung mit insgesamt 8552 Reichsmark werden sofort an hiesige bedürftige Einwohner verteilt.

 

18. Juni 1948 Währungsreform

Geldvermögen und Forderungen werde im Verhältnis 10 : 1 umgetauscht
Löhne und Mieten im Verhältnis 1 : 1

2. Juli 1948
§2 Feuerwehrgerätehaus
Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Bauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus. Infolge der Währungsreform sind die von der Gemeinde hierfür bereitgestellten Geldmittel im Betrag von 15.000 Reichsmark gegenstandslos geworden. Die Fertigstellung des Neubaus muß aus künftigen laufenden Etatmitteln der Gemeinde finanziert werden. Hieraus ergibt sich zwangsläufig die Frage, ob es im gegenwärtigen Zeitpunkt möglich ist, den Neubau in seinem Projektierten Umfang zu erstellen und wie hoch sich die Kosten hierfür belaufen werden
Beschluß:
1. die Erstellung des Steigerturms zum Feuerwehrgerätehaus vorläufig zurückzustellen
2. den mit der Bauleitung beauftragten Architekten Georg Kappler zu beauftragen, einen genauen Kostenvoranschlag der noch zu fertigenden und in D-Mark zu bezahlenden Arbeiten und Lieferungen anzufertigen.

§3 Kurortbesichtigung
der Vorsitzende berichtet eingehend über die durch eine Kommission des Innenministeriums und Vertretern des Landratsamts durchgeführte Besichtigung des Kurorts.
Die Besichtigung hatte den Zweck, sich über den Stand und die Leistungsfähigkeit des Kurorts zu informieren, insbesondere die Aufnahmefähigkeit seiner Sanatorien und Kurheime festzustellen.
Es wurden die Schwierigkeiten in der Versorgung der Kurbetriebe angesprochen.
Die Kommission zeigte sich für alle Fragen des Kurorts sehr aufgeschlossen und gab die Zusicherung ab, daß Schritte zur Abhilfe unternommen werden würden.

23. Juli 1948
§1 Feuerwehrgerätehaus
Der Vorsitzende berichtet über die Arbeiten und Lieferungen zum Feuerwehrgerätehaus, insbesondere auch im Hinblick auf die nach der Währungsreform schwierig gewordene Finanzierung des Bauvorhabens.
Die bis jetzt beschafften Baumaterialien sollen verarbeitet und der Bau wenigstens im Rohbau unter Dach und Fach gebracht werden.

§7 Schulfragen
Infolge Wiedereinführung der 3. ständigen Schulstelle sind alle drei Schulsäle belegt. Dadurch ist die Abhaltung des Handarbeitsunterrichts und des Religionsunterrichts unmöglich geworden. Die Gemeinde sieht sich aus diesem Grunde der Notwendigkeit gegenüber gestellt, zu versuchen, außerhalb des Schulhaus einen geeigneten Raum zu mieten. Ein geeignetes Lokal ließe sich mit verhältnismäßig geringen Mitteln im Haus Thöne hier einrichten.

§10 Kinderspeisung
der Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat über die zur Zeit stattfindende Kinderspeisung.
Der Gemeinderat nimmt mit Befriedigung davon Kenntnis, daß die Leitung des Sanatoriums Schömberg die Zubereitung der Speisen unentgeltlich übernommen hat.
Eine Anerkennung für diese im Interesse des Gemeinnutzes gemachten Aufwendungen soll in Form von Zuteilung von Koks versucht werden.

§18
zur Aufklärung und Klarstellung verschiedener im Ort umgehender Gerüchte gibt der Vorsitzende folgende Erklärung ab:
es folgt eine 3 seitige Erklärung, in der Bürgermeister Bäuerle auf verschiedene Unterstellungen die im wesentlichen aus der Zuteilungsbewirtschaftung kommen ("der andere hat etwas bekommen und ich nicht, warum?")
der Text erschließt bitte folgende Erklärung ab:
"Jedenfalls habe ich mich immer davor gehütet, meiner Verwandtschaft oder mich selbst zu bevorzugen, was auch die Kartei des Wirtschaftsamts ausweisen wird."
Gemeinderat Dr. Walder gibt anschließend seine Erwartung Ausdruck, daß mit der Einführung der Deutschen Mark Geschäfte des schwarzen und grauen Marktes künftig unterlassen werden und daß der Gemeinderat von allen Geschäften der Gemeinde, wie es die bestehende Gesetze vorschreiben unterrichtet wird.

§5 Haushaltsfrage
Gemeinderat Dr. Walder hatte in der Sitzung vom 23. Juni den Antrag gestellt, den Gemeindeinspektor zu beauftragen, in der nächsten Gemeinderats Sitzung über den gegenwärtigen Stand der Gemeindefinanzen unter Berücksichtigung der Währungsreform zu berichten.
Aus dem heute vorgetragenen Zahlenmaterial ergibt sich, daß nach den bis jetzt bekannten Richtlinien über den in Aussicht stehenden Lastenausgleich, der Gemeindehaushalt 1948 ohne Erhöhung der Steuersätze ausgeglichen werden kann.
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses stehen voraussichtlich DM 9.000 zur Verfügung.

30. August 1948
§2 Kommunalwahlen 1948
Zwecks Überprüfung der Wahlberechtigten in politischer Hinsicht ist durch den Gemeinderat ein örtlicher Ausschuß zu bilden. Derselbe stellt die Liste A der Person auf, welche das Wahlrecht durch rechtskräftige Säuberungsentscheidung der Spruchkammerurteile aberkannt ist, sowie die Liste B der Personen, über deren politische Säuberung noch nicht rechtskräftig entschieden ist.

§3 Bürgerversammlung
Aus der Mitte Gemeinderats wird die Anregung gegeben, vor Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderats und als Auftakt der für den 10. Oktober vorgesehenen neuen Gemeinderatswahl eine öffentliche Bürgerversammlung abzuhalten.
Beschluß:
eine öffentliche Bürgerversammlung einzuberufen.

22. September 1948
§7 Schulsachen
Der Leiter der hiesigen Volksschule, Hauptlehrer Stöcke, berichtet in einem vorliegenden Schreiben eingehend über den Stand der Lehrmitteleinrichtung der Volksschule. Danach herrscht infolge der allseits bekannten Verhältnisse beim Einmarsch der Besatzungsarmee und infolge Ausraubung der Schule ein katastrophaler Mangel an den notwendigsten Einrichtungsgegenständen und der Lehrmittel.
Im Laufe der sich anschließenden Aussprache kommt einmütig die Bereitwilligkeit des Gemeinderats zum Ausdruck, die Einrichtung der Schule so rasch als möglich wieder auf einen guten Stand zu bringen.
Beschluß: die in einer Anlage zu dem Gesuch des zu des Schulvorstandes aufgeführten Einrichtungsgegenstände im Betrag von DM 300 sofort zu beschaffen.

§9 Vergütung des Kunstmalers Max Reimer
der Kunstmaler Max Reimer aus Schömberg hat noch eine aus der Zeit vor der Währungsreform herrührende Forderung an die Gemeinde über 300 RM. Er bittet den Gemeinderat, ihm diesen Betrag in Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisses auf DM 100 festzusetzen.
Der Gemeinderat stellt hierzu fest, daß eine Verpflichtung zur Bezahlung der gewünschten Summe nicht besteht. Ausnahmsweise soll die gesetzlich zulässige Umwertung von DM 35 auf DM 50 erhöht werden.

§12 Wohnungsache Heinz Natzke
Heinz Natzke, kaufmännischer Angestellter im Waldsanatorium, stellt de Antrag auf Zuweisung einer Wohnung.

1. Oktober 1948
§3 Kreistagswahl
der Bürgermeister berichtet über die kürzlich abgehaltenen Versammlung der Bürgermeister, in welcher zu der vorgeschlagenen Wahlbezirkseinteilung Stellung genommen wurde.
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, daß die Gemeinde Schömberg einen Sitz im Kreisrat erhalten muß. Die Benennung eines Vertreters wird vorläufig noch zurückgestellt.

§4 Bürgermeister Wahl
Der Vorsitzende gibt eine Erklärung ab, daß er kein Interesse daran habe, sich bei der kommenden Bürgermeisterwahl zur Wahl zu stellen. Er habe lediglich den Wunsch, daß das begonnene Werk des Wiederaufbaus in gute Hände kommen und ein Mann gefunden werde, der das Beste für die Gemeinde zu tun den Willen und die Befähigung habe

§8 Anstellung des Verwaltungsangestellten Otto Gengenbach
Der frühere Verwaltungsangestellte Otto Gengenbach, welcher im Zuge der politischen Säuberung entlassen werden mußte, hat Antrag auf Wiedereinstellung und Beschäftigung als Verwaltungsangestellter der Gemeindeverwaltung gestellt. Er begründet sein Gesuch damit, daß im kürzlich durchgeführten Revisionsverfahren das gegen ihn ergangene Urteil aufgehoben und damit auch die Voraussetzung für seine Entlassung hinfällig geworden seien.

§11 Wohnraum in der Sanatorien
Seit Bestehen der Wohnraumbewirtschaftung hat die Gemeindewohnungsbehörde mit Zustimmung der Sanatorien der Notwendigkeit Rechnung getragen, daß Belegschaftsmitglieder der Sanatorien innerhalb der Anstalt untergebracht werden. Das hatte zur Folge, daß die Gemeindewohnungsbehörde keinerlei Anspruch an den Wohnraum innerhalb der Sanatorien stellte, während andererseits das Personal derselben soweit sie nicht schon von früher her im Dorf wohnten, innerhalb der Anstalt untergebracht werden mußten.
In letzter Zeit mehren sich nun die Fälle, daß von Belegschaftsmitgliedern der Sanatorien, insbesondere entlassenen ehemaligen Angestellten und Arbeitern derselben Anspruch auf Zuweisung von Wohnraum gemacht werden.
der Gemeinderat beschließt hierzu:
Angesichts der hier herrschenden Wohnungsnot an der bis jetzt geübten Praxis, daß die Sanatorien für die Unterbringung ihres Personals selbst Sorge zu tragen haben, festzuhalten.

15. Oktober 1948
§6 Politisches Zeugnis
Der Gemeinderat ist, allgemein gesehen, einstimmig der Ansicht und Überzeugung, daß der Unterschied zwischen den harten Entnazifizierungsbestimmungen und Urteilen der Jahre 1945 bis Anfang 1947 und der heute üblichen Urteilsfindung große Ungerechtigkeiten zufolge hat.
Im vorliegenden Fall B. legt eine solche Härte vor. Derselbe war nie mehr als ein normales Mitglied der NSDAP. Dabei hat er aus seiner Ablehnung von vielen Maßnahmen der Partei nie einen Hehl gemacht und dies auch öffentlich ausgesprochen. Es ist bekannt, daß B. nur in die Partei eintrat, um seinen Posten als Beamter der Gemeinde zu behalten und seine Pensionsansprüche nicht zu verlieren.
Der Gemeinderat befürworte daher die Aufhebung des ergangenen Urteils und Angleichung an die heutige Rechtssprechung.

29. Oktober 1948
§6 Schulspeisung
Auf Anordnung des Kultusministeriums soll demnächst eine Schulspeisung durchgeführt werden. Der Gemeinderat begrüßt die Möglichkeit zur Verbesserung der Ernährung unserer Jugend und beschließt:
die entstehenden Kosten auf die Gemeindekasse zu übernehmen.

§7 Pelzhandel Tadäus Zajac.
Tadäus Zajac bietet in einer Eingabe die Gemeindebehörde um Zustimmung zur Eröffnung eines Großhandels in Pelzen, sowie zur Ausführung von Kürschnerarbeiten in seinem Wohnhausneubau in der Talstraße.

9. November 1948
§3 Kreisversammlung
der Vorsitzende berichtet über den Verlauf und die Beratungen der letzten Kreisversammlung. Weiter gibt er bekannt, daß ihn die Vertreter des Wahlbezirks 2 als Vertreter von Schömberg auf den Kreiswahlvorschlag gesetzt haben.
Die Kreis Wahlvorschläge werden mit Rücksicht auf die kommunale Tätigkeit des Kreisrates nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten, sondern ausschließlich nach kommunaler Zweckmäßigkeitserwägungen aufgestellt.

§4 Schulwahlen
Der Gemeinderat nimmt zur Schulwahl am 12. 12.1948 Stellung.
Einmütig wurde dabei dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die christliche Gemeinschaft Schule für die Gemeinde Schömberg erwünscht sei.

§6 Arbeiter Berufsverkehr Schömberg – Calmbach
Robert Kling, Fuhrgeschäft hier, bittet den Gemeinderat um Stellungnahme zu der Absicht, zwischen Schömberg und Calmbach einen Arbeiter Berufsverkehr einzurichten. Im Betrieb der Firma Gauthier in Calmbach arbeiten ständig ca. 24 Arbeiter aus Schömberg. In früheren Jahren bestand bereits einmal eine solche Verbindung. Es wäre zu begrüßen, wenn durch Wiederzulassung dieser Linie den Arbeitern von Schömberg und Umgebung das Erreichen der Arbeitsstelle erleichtert würde.
Beschluß: den Antrag wärmstens zu befürworten.

24. November 1948
§1 Sitzung des neue gewählten Gemeinderats.
In feierlicher öffentlicher Sitzung fand heute durch den Bürgermeister die Einsetzung des am 14. November 1948 neue gewählten Gemeinderats statt.
Bürgermeister Bäuerle dankt zunächst den ausscheidenden Gemeinderäten Georg Ebert, Christian Gengenbach und Jakob Ölschläger in herzlichen Worten für ihre aufopferungsvolle und gewissenhafte Mitarbeit, die sie bereitwillig und ehrenamtlich und jederzeit kameradschaftlich geleistet haben.
Sodann begrüßte er die alten und die neuen Mitglieder des neuen Gemeinderats und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es dem neugewählten Kollegium gelingen möge, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Die Neugewählten werden zur Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag verpflichtet und mit der gesprochenen Eidesformel die Vereidigung vollzogen.

Gemeinderat besteht aus 10 Mitgliedern. Das sind:
Jakob Wankmüller, Landwirt; Gottlieb Maisenbacher, Landwirt; Emil Enderle, Gärtner; August Ackermann, Zahnarzt; Karl Weller; Albert Großmann; Dr. Walder; Erwin Ruppmann;Dr. Kurt Zeuner; Wilhelm Reule,

§12 Bürgermeisterwahl
Bürgermeister Bäuerle gibt eine Erklärung ab, wonach er entgegen seiner am 1. Oktober abgegebenen Erklärung für die kommende Bürgermeisterwahl am 5.12.48 sich zur Wiederwahl stellen wolle.
Weiter gibt der bekannt, daß er sich für den Kreistagswahlvorschlag habe aufstellen lassen, um der Gemeinde Schömberg die Möglichkeit zu sichern, einen Sitz im Kreisrate zu erhalten.
Auf Anregung von Gemeinderat Weller wurde mit Unterstützung von Gemeinderat Ruppmann und Gemeinderat Dr. Walder beschlossen:
am Mittwoch den 1. Dezember 1948, abends 8:00 Uhr im Löwensaal eine Bürgerversammlung einzuberufen, um den Bürgermeisterkandidaten Gelegenheit zu geben, sich der Wählerschaft vorzustellen.

10. Dezember 1948
§2 Sperre für das Hörnlesbergsträßchen.
Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat von einem Schreiben des Forstamts Langenbrand an das Landratsamt Calw Kenntnis, wonach der Firma Auto - Kling in Schömberg, welche einen Arbeiterverkehrswagen von Schömberg nach Calmbach führen will, die Benützung des Hörnlesbergsträßchen untersagt wird.
Das Hörnlesbergsträßchen als nächste Verbindung der Orte Schömberg und Calmbach wird von der Staatsforstverwaltung als deren Privatwege unterhalten.
Die Gemeinde bedauert die Absicht der Forstverwaltung, die genannte Straße für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Der Gemeinderat ist der Auffassung, daß alles versucht werden muß, die Speere der Straße wieder aufzuheben. Dies ließe sich am besten bewerkstelligen, wenn die Strecke in die Unterhaltung des Kreisverbandes übernommen wird. Der Antrag der Forstverwaltung, die Strecke in den in die Unterhaltung des Kreisverbandes zu übernehmen wird befürwortet.

§3 Schulspeisung
Zwecks Durchführung der voraussichtlich am 1. Novembers 1940 an laufenden Schulspeisung ist ein Organisationsplan aufzustellen. Die Speisung wird unter der verantwortlichen Leitung des Bürgermeisters unter Aufsicht des Landrats durchgeführt.

§11 Liegehalle im Täle
Herr Dr. Langebeckmann, Lungenfacharzt hier, bittet in einer Eingabe an den Gemeinderat dafür zu sorgen, daß die Gemeindeliegehalle im Täle wieder so hergerichtet wird, daß die dort befindlichen Patienten eine einwandfreie Liegekur durchführen können. Weiter bittet er darum, daß die andere Gemeindeliegehalle beim Rathaus wieder in Stand gesetzt und der Benutzung zugänglich gemacht wird.
Beschluß: Die Liegehallen auf ihre Reperaturfähigkeit zu untersuchen.

10. Dezember 1948
§16 Verkauf von Alkohol.
Der Vorsitzende fragt an, ob von dem lagerden Branntwein ausgegeben werden soll und welcher Verkaufspreis hierfür festzusetzen sei.
Beschluß: ein Faß Branntwein, enthaltend 194 l, an die hiesigen Sanatorien und Kurheime abzugeben. Den Verkaufspreis für dieses Quantum auf DM 10 pro Liter festzusetzen.

§17 Bürgermeisterwahl betreffend.
Der Vorsitzende bringt verschiedene Vorkommnisse, insbesondere auch Gerüchte, welche über seine Person während der Bürgermeisterwahl umgingen zur Sprache. Er vertritt dabei die Meinung, daß diesen grundlosen Verunglimpfungen seiner Person energischer hätte entgegengetreten werden müssen.
Im Laufe einer lebhaften Debatte wird allgemein zum Ausdruck gebracht, daß der Gemeinderat diese Auswüchse des Wahlkampfes scharf verurteilt. Gemeinderat Dr. Walder stellte hierzu noch fest, daß die Wahlkandidaten selbst offenbar keine Schuld treffe.

21. Dezember 1948
§3 Weihnachtsgeschenke.
Den Beamten, Angestellten und Arbeitern der Gemeinde soll auch heuer wieder in Anerkennung für während des vergangenen Jahres geleistete Dienste ein Weihnachtsgeschenk gewährt werden.
Beschluß: neben einem Geldgeschenk von 20 bis 25 DM werden noch zwei bis drei Flaschen Brandwein dazu gegeben.

§6 Bürgermeisterwahl.
Der Vorsitzende gibt dem Gemeinderat davon Kenntnis, daß er die heutige Sitzung einberufen habe, um zu umlaufenden Gerüchten über die Bestätigungen des Herrn Kurt Freimüller zum Bürgermeister der Gemeinde Stellung zu nehmen. Es werde davon gesprochen, daß an das Rathaus telefoniert worden sei, daß eine Bestätigung nicht erfolgen könne.
Daß sei unwahr.
Der Vorsitzende gibt weiter bekannt, daß der Herr Innenminister Dr. Renner am Freitag, den 17. 12.1948 auf das hiesige Rathaus gekommen sei und mit dem Bürgermeister und dem Gemeindeinspektor über die Bürgermeisterwahl zusprechen. Dabei erkläre der Herr Innenminister, daß im Landtag über die Wahlpropaganda und das Ergebnis derselben gesprochen worden sei und er sich jetzt persönlich von den Tatsachen überzeugen wolle.

es folgt eine längere Erklärung von Bürgermeister Bäuerle über den Inhalt des Gespräches mit Innenminister Dr. Renner.

Der Vorsitzende bittet erneut, den Umlaufenden Gerüchten entgegenzutreten, welche nicht der Wahrheit entsprechen, denn es liege dies auch im Interesse der Gemeinde, welche Gefahr laufe gänzlich uneins zu werden.
Anschließend erfolgte eine teilweise sehr scharfe Aussprache.
Gemeinderat Dr. Walder wandte sich scharf gegen Vorwürfe und gab folgende Erklärung ab: "Ich erkläre hiermit aufkommenden Gerüchten gegenüber, daß ich bei keiner Behörde, weder ausländischer, noch deutscher, Einspruch gegen die Wahl des Herrn Freimüller zum Bürgermeister erhoben habe. Hätte ich es getan, so hätte ich Herrn Freimüller davon zu gleicher Zeit in Kenntnis gesetzt."
Die lebhafte Debatte wird fortgesetzt.
Gemeinderat Ruppmann führte noch aus: "daß die Jugend an unserem Unglück schuldlos sei und daß vergessen werden müsse, wenn ihr Leben nicht wertlos werden solle".