1950

13. Jan. 1950
§2 Ausbau der Rathauswohnungen
Bürgermeister Brenner berichtet über den Stand der Bauarbeiten für den Ausbau der beiden Rathauswohnungen (für Bürgermeister Brenner und Bürgermeister a. D. Hermann)

§3 Bestellung eines Baukontrolleurs
Das Landratsamt Calw hat erneut darauf hingewiesen, daß die Vorschriften über die Baukontrolle und den Bauarbeiterschutz immer noch nicht eingehalten werden. BM Brenner führt weiter aus, daß gerade in Schömberg ganz besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden muß, daß unerlaubtes Bauen von vornherein verhindert wird. Er beantrage daher, einen Orts- Baukontrolleur anzustellen und demselben eine Belohnung von 20 – 25 DM/Monat aus der Gemeindekasse zu bewilligen.

§10 Besetzung der Gemeindepflegerstelle
BM Brenner gibt bekannt, daß die Gemeindepflegerstelle seit dem Ausscheiden des früheren Gemeindepflegers Eitel, der beamtenrechtlich angestellt gewesen sei, von dem nunmehr privatrechtlich angestellten Kaufmann Kastleiner versehen werde.

§12 Beschäftigung der Angestellten Hermann
Die Verwaltungsangestellte Lieselotte Hermann ist seit 1. 10.1939 bei der Gemeinde beschäftigt.

20. Jan. 1950
§2 Ortsbauplan "Straßenäcker"
Der BM erläutert anhand des gefertigten Lageplans den Ortsbauplan für das Gewand "Straßenäcker". Er gibt weiter bekannt, daß im kommenden Frühjahr mit 8 – 10 Baulustigen zu rechnen sei.

§3 Haushaltsplan für das Jahr 1949
Schon anläßlich der Amtsübergabe hat BM Brenner festgestellt, daß der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1949, nachdem ¾ dieses Rechnungsjahres bereits verflossen seien nunmehr raschmöglichtst aufgestellt werden müsse.

1. Febr. 1950
§2 Haushaltssatzung
Der Haushalt 1949 für die Gemeindeverwaltung wird festgesetzt mit 160969 DM
Für die Kurverwaltung mit 36961 DM

16. Febr. 1950
§8 Sportplatz
Der mit der Gemeinde Oberlengenhardt abgeschlossenen Pachtvertrag für den Sportplatz wird in Bälde auslaufen. Die Gemeinde Schömberg soll das bisherige Gelände auf weitere 50 Jahre pachten und dem hiesigen Sportverein und weiteren interessierten Kreisen zur Verfügung stellen.

24. Febr. 1950
§6 Kursache
Die Versammlung war sich darüber einig, daß für die Verwaltung des Kurwesens ein besonderer Ausschuß, wie dies auch schon in früheren Jahren gehandhabt worden sei, gebildet werden sollte. Von Seiten der Kurheimbesitzer wurde stark darauf gedrängt, daß die Mittel der Kurverwaltung nicht vom Gemeinderat, sondern von dem neu zu bildenden Kurausschuß getrennt von der Gemeinde verwaltet werden sollte. Dr. Walder tritt entschieden dafür ein, daß Gemeinde und Kurverwaltung wie bisher beisammen bleiben müsse.

§7 Gerichtsreferendar Freimüller
Beschluß: Dem Gerichtsreferendar Freimüller beim BMA Schömberg Gelegenheit zu geben, das Gemeinderechnungswesen kennen zu lernen. Kosten dürfen der Gemeinde nicht erwachsen.

6. März 1950
§1 Anschaffung einer Bühnenausstattung
Der BM unterrichtet den Gemeinderat davon, daß er seit Wochen mit dem Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Darmstädter Künstler, Herrn Jochem Schwarz, der z . Zt. zur Kur in Schömberg weilt, in Unterhandlung steht. Herr Schwarz beabsichtigt von sich aus eine Organisation zur kulturellen Betreuung der Kur- und Badeorte der Umgebung ins Leben zu rufen. Die erste Veranstaltung soll am 18. 3. 50 im "Löwensaal" ein musikalisches Lustspiel "Bagatellen" bringen.
Eine Besichtigung der Saalverhältnisse und vor allem die Bühne des "Löwensaals" hat ergeben, daß guten Künstlern ein Auftreten unter so primitiven Verhältnissen kaum zugemutet werden kann. Herr Schwarz hat daher darum gebeten, die Kurverwaltung möge eine Bühnenausstattung, die sowohl im "Löwen", in den Sanatorien und evtl. auch zu Freilichtaufführungen Verwendung finden könne, anzuschaffen.
Beschluß: Diese Ausstattung anzuschaffen.

§2 Kurausschuß – Zusammensetzung
Gemeinderat Walder beantragt, die Stimmenzahl im Kurausschuß entsprechend der Zahl der konzessionierten Betten, bzw. der Zahl der Kurgäste die Kurtaxe bezahlen zu verteilen.
Nach der Aufstellung des BM waren am 31. 1. 50 folgende Patienten anwesend.
Neue Heilanstalt 166
Sanatorium Schömberg 143
Sanatorium Schwarzwaldheim 121
Kindersanatorium 65
Pensionen am Ort 298
Charlottenhöhe und Arbeiter-
Heilstätten 313 zusammen 1106
Unter zur Grundelegung dieser Zahlen werden die Stimmen im Kurausschuß wie folgt verteilt:
Die 3 Sanatorien je 2 Stimmen, Kindersanatorium 1 Stimme, Kurheime und Pensionen 3 und 2 Gemeinderatsmitglieder.
Da die Patienten der Charlottenhöhe und der Arbeitsheilstätte keine Kurtaxe zahlen, können diese keine Stimme erhalten. Ein Vertreter soll jedoch mit beratender Stimme beigezogen werden.

16. März 1950
§5 Kanalisation Siedlung "Straßenäcker"
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Plan des Architekten Hudelmaier in Dobel über die Kanalisation der Siedlung.
Herstellung der Hausanschlüsse ist Sache der Grundstückseigentümer. Die Ausführung hat jedoch zusammen mit dem Hauptkanal zu geschehen.
Beschluß: Die Kanalisation im Wege der Notstandsarbeit durchzuführen.

§6 Kanalisation im Gewand "Bühlhof"
Die Bewohner des Bühlhofs haben beantragt, das in einem offenen Graben abfließende Abwasser, vor allem der Arbeitsheilstätte mit einer geschlossenen Rohrleitung an das Kanalisationsnetz anzuschließen.
Beschluß: Das Projekt in Angriff zu nehmen, wenn die Kostenfrage gesichert ist, dazu ist mit den Antragstellern, vor allem der Arbeiterheilstätte wegen Kostenbeitrag zu verhandeln.

§14 Gemeinde als Wohnungsbehörde
Nach Rechtsanordnung ist der Gemeinderat die Gemeindewohnungsbehörde. Der GR kann diese Aufgabe weiter delegieren.
Beschluß: GR Weller als Vorsitzenden des Wohnungsauschusses zu berufen und den Verwaltungsangestellten Rapp mit den Aufgaben des Wohnungsamtes zu betrauen.

§ 17 Beitrag an den Musikverein
"Schwarzwaldperle" für 1949 über 50DM

§18 Konzert des Gesangvereins "Germania" Schömberg
Der Gesangverein beabsichtigt mit dem Streichorchester Calmbach ein Konzert zu veranstalten.
Beschluß: Das Konzert im Namen der Kurverwaltung durchzuführen und die entstehenden Kosten bis zu 250 DM zu übernehmen.

§19 Feuerwehrgerätehaus
Der Betrag der Württ. Landesfeuerlöschkasse zu Erstellung des Feuerwehrgerätehauses über 16500 DM ist eingegangen.

24. März 1950
§7 Personelle Besetzung der Gemeindeverwaltung
Nach Abwägung verschiedener Vorschläge soll sich die Verwaltung ab 10 Juli 1950wie folgt zusammensetzen:
Bürgermeister, (fachlich vorgebildet)
Gemeindepfleger und Gemeindesekretär je zu 50% (Verwaltungsangestellter Rapp)
Verwaltungsangestellte (Hermann)
1 Lehrling (Verw. Kandidat)
Über die endgültige Besetzung der Gemeindepflegerstelle und die evtl. Wiedereinstellung des O. Gengenbachs soll später Beschluß gefaßt werden.

§9 Polizeiposten
Auf Antrag des Landespolizeipostens Schömberg wird beschlossen:
Als Dienstzimmer ab 1. 4. 50 das frühere Amtsbotenzimmer im UG des Rathauses Instandsetzen zu lassen

14. April 1950
§2 Ortsbauplanung
BM Brenner macht eingehende Ausführungen über Sinn und Zweck eines Ortsbauplans. Er führt vor allem aus, daß ein Grundstück nicht mehr ohne weiteres als Baugrundstück betrachtet werden kann. Bauplatzeigenschaft erhalte ein Grundstück erst durch einen hoheitlichen Akt, nämlich die Erklärung als Baugebiet im Rahmen des Ortsbauplans.

Architekt Hudelmaier erläutert den Entwurf eines Ortsbauplanes. GR Dr. Walder gibt zu bedenken, daß im Hinblick auf die Bedeutung Schömbergs als heilklimatischer Kurort auf möglichst aufgelockerte Bebauung gedrungen werden sollte.

§3 Verwendung der Erstausstattung (Dotation)
Nach Weisung des Innenministeriums, wurde angeordnet, daß die den Gemeinden gewährte Erstausstattung (Währungsgesetz) grundsätzlich als Vermögensbestand zu behandeln ist.
Nach Aufstellungen des BMA betrug das Soll der Haushaltseinnahmen
1944 155900 DM
1946 104400 DM
1947 106400 DM
1948 88000 DM
1949 116100 DM

§11 Beitrag an Krankenpflegeverein
Der Krankenpflegeverein hat um Gewährung eines Beitrags in Höhe von 500 DM gebeten. Schon in den Vorjahren wurden Beiträge gewährt. Es wurden allerdings auch Wünsche der Gemeinde vorgebracht. (Rechnungslegung, Statuten, Werbung)
Die Ausgaben des Vereins betragen 2157 DM, die Einnahmen 1500 DM.
Zu den beigelegten Statuten führt der Bürgermeister aus, daß er die Notwendigkeit einer Krankenpflege durchaus anerkenne. Aufgefallen sei, daß die Gemeinde jährlich um erhebliche Beiträge angegangen werde und daß ihr auf die Geschäftsführung des Vereins keinerlei Einfluß eingeräumt wird. Die Art der Ernennung der Mitglieder erscheine ihm höchst undemokratisch. Auch sind die Wünsche der Gemeinde recht wenig beachtet worden.
Beschluß: Die Kosten für die Miete der Krankenschwester Wohnung in Höhe von 360 DM zu übernehmen

28. April 1950
§2 Gemeindehaus in der Schwarzwaldstr.
Beschluß. Die Instandsetzung des Gemeindehauses vorzusehen.

§3 Schulfunkanlage
Schulvorstand Stöcker führt aus, daß die Anschaffung eines Rundfunkempfängers für Schulfunkzwecke, wie früher vorhanden, dringend gewünscht wird. Nach einem Angebot der Fa. Pistor könnte dieser Empfänger zusammen mit der noch vorhandenen Verstärkeranlage gleichzeitig für Kurzwecke verwendet werden.
Über die Beschaffung soll mit dem Haushaltsplan 1950 entgültig Beschluß gefaßt werden.

§4 Weiterführung der Schülerspeisung
Nach einer Weisung des LA Calw werden die Lebensmittel für die kostenlose Schülerspeisung von den USA. nur noch bis 30. 6. 50 unentgeltlich geliefert.
Nach einer Aufstellung des Schulvorstands beträgt die Zahl der bedürftigen Kinder 23 von 140 Schülern
Es wird vorgeschlagen, die Schulspeisung über den 1. 7. 50 hinaus durch Abgabe von Vollmilch fortzusetzen, falls Bedürfnis besteht.

26. Mai 1950
§1 Faustaufführung
Herr Intendant J. Schwarz beabsichtigt am 1. Juli 1950 mit einem prominenten Gastschauspieler als Faustdarsteller (z. B. Rudolf Fernau oder Werner Kraus) in einer Freilichtaufführung in den Kuranlagen Goethes "Faust I" zu bringen. Die bisherigen Verhandlungen haben gezeigt, daß mit der in Aussicht genommenen Gage (600 DM) nicht auszukommen sein wird. Das finanzielle Risiko würde bei der Gemeinde liegen. Herr Schwarz stellt in Aussicht für das Gretchen die bekannte Schauspielerin Kristina Söderbaum gewinnen zu können.
GR Dr. Walder stellt den Antrag, auf Kosten der Kurverwaltung die Summe von 1400 DM als Gagen der Gastschauspieler zu garantieren. Bedingung: Es müssen entsprechend bekannte Schauspieler gewonnen werden.
Antrag wird zum Beschluß erhoben.

12. Juni 1950
§1 Faustaufführung
Dem Intendanten Schwarz ist es nicht gelungen einen der genannten prominenten Schauspieler zu verpflichten. Er hat beantragt für die nunmehr mit Theodor Loos stattfindende Faustauführung eine Garantiesumme aus Kurmitteln bereit zu stellen.
Beschluß: Den Aufbau der Tribüne die auch für das Ende Juli stattfindende Kinderfest verwendet werden kann zu übernehmen. Eine Garantiesumme von bis zu 500 DM zu übernehmen.

20. Juli 1950
§1 – 3 Feuerwehrgerätehaus
Das Feuerwehrgerätehaus ist auf dem Grundstück des Darlehenskassenvereins als Anbau an den früheren Lagerschuppen erstellt.
Dies soll durch Grundstückskauf bzw. Tausch geregelt werden.

§4 Haushaltsplan 1950
Der Haushalt 1950 wird mit einem Betrag von 165852 DM festgesetzt
Der Haushalt der Kurverwaltung wird mit 51052 DM festgesetzt

18. August 1950
§2 Instandsetzung des Daches des Kurpavillions
Das Dach des Pavillons ist dringend erneuerungsbedürftig. Die aus Kriegszeiten herrührenden größeren Schäden sind immer noch nicht behoben. Eine Ortsbesichtigung ergab, daß das Dach vollständig erneuert werden muß.

§3 Vergnügungssteuer für Filmvorführungen
Der Lichtspielunternehmer Werner Trippe hat gebeten, ihm einen Teil der Vergnügungssteuer für die Filmvorführungen nachzulassen. Die Begründung wird vom Gemeinderat anerkannt, außerdem wird festgestellt, daß für sämtliche im Interesse des Kurorts gebotenen Veranstaltungen bisher eine Unterstützung der Kurverwaltung gewährt worden ist.

1. Sept. 1950
§6 Beitrag für "Minna von Barnhelm"
Dem Intendanten Jochem Schwarz wird für die Aufführung des Schauspiels ein Beitrag in Höhe von 300 DM aus der Kurverwaltung bewilligt.

15. Sept. 1950
§ Kurpark
Die bisher vom Gelände des Kurparks verpachteten Grundstücke sind im letzten Jahr nur noch von einem Teil der Pächter bebaut worden.
Es wird beantragt, das gesamte Gelände vom Rathaus bis zu den jetzigen Kuranlagen von landwirtschaftlicher Benutzung auszuschließen.

20. Okt. 1950
§4 Wasserversorgung
Gutachten des Hygieneinstituts, nach einem Verdachtsfall aufgrund einer ausgedehnten mit fieberhaften Durchfällen einher gehenden Epidemie (Mai/Juni 1949)
Es wird angeordnet daß das Brunnenwiesenpumpwerk ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr zur Trinkwasserversorgung benutzt werden soll.
Es wird die Fassung der Luxbrunnenquelle mit einer Schüttung von ca. 3 – 4 Sekundenlitter für wichtig erachtet.
Längerer Antrag von Dr. Walder.

3. 11. 1950
§1 Kuranlagen
Die vom Gartenarchitekten Räger aus Stuttgart gefertigten Pläne für die Kurparkerweiterung werden vorgestellt. Die Pläne sehen die Neugestaltung eines Haupteingangs an der Rathausstraße mit Mauerwerk und Rosenfeld, weiträumige Rasenflächen und einen Kleingolfplatz hinter Katholischen Kirche vor.
Die Anlage braucht aber dann auch genügende Pflege. Für diesen Zweck ist es absolut notwendig einen Gärtner mit den nötigen Hilfskräften einzustellen.

§3 Quellenpacht
Der Bürgermeister hat mit dem Forstamt Langenbrand wegen Überlassung der Luxbrunnenquelle verhandelt. Forstmeister Pfeilsticker hat sich mit der Überlassung der Quelle einverstanden erklärt.
Der Bürgermeister listet die notwendigen Maßnahmen zur Vervollständigung der Wasserversorgung auf und macht Vorschläge zur Finanzierung derselben.
Es sind Mittel von ca 79000 DM aufzubringen.

§9 Anschaffung eine Dienstkraftwagens
Der BM macht eingehende Ausführungen über die Notwendigkeit von Dienstfahrten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Dienstwagens. Anschaffungskosten: Volkswagen 5100 DM; Olympia 6800 DM

§10 Schulhaus
Die unzulänglichen Verhältnisse im hiesigen Schulhaus wurden bei der letzten Ortsschulratsitzung scharf kritisiert. Der BM hält die Erweiterung der Schulräume für vordringlich. Zu diesem Zweck soll der von Architekt Kappler im letzten Jahr entworfene Plan ausgeführt werden. Dieser Plan sieht vor, die im 1 Stock gelegene Lehrer Dienstwohnung in einen weiteren Schulsaal und eine Lehrküche umzubauen.
Der Umbau würde ca. 20000 DM kosten.
Der Umbau wird unter gewissen Rahmenbedingungen beschlossen (nur Übergangslösung, Möglichkeit des späteren Umbaus zu einem Mehrfamilienhaus, Staatsbeitrag zum Umbau)

24. Nov. 1950
§1 Altes Rathaus
Es sind 2 Liebhaber für das alte Rathaus aufgetreten.
Beschluß: Das alte Rathaus zu verkaufen und diese Absicht öffentlich zu machen.

21. Dez. 1950
§1 Schulhausumbau
Der BM hat bei den verschiedenen Stellen vorgesprochen
Das Kultusministerium hat die Beitragsgewährung von einer Stellungnahme der Baudirektion des Finanz-Ministerium abhängig gemacht, Wegen der zu geringen Stockhöhe kann diese keine Zustimmung geben.
Das Gesundheitsamt sieht erhebliche Mängel in hygienischer Hinsicht und meint, daß der Aufwand in keinem Verhältnis zum erzielten Gewinn steht.
Nach eingehender Beratung ist der Gemeinderat einstimmig der Meinung, daß das vorliegende Projekt nicht weiter verfolgt werden soll, daß vielmehr der Neubau eines Schulhauses mit allen Mitteln vorangetrieben werden soll.
Bürgermeister Brenner gibt zu bedenken, daß neben der Schulraumnot ebenso dringlich die Lösung der Kursaalfrage anzusehen sei. Es sei deshalb notwendig zu klären, welches der beiden Vorhaben – Schulhaus oder Kursaal – das Vordringlichste sei.

§6 Diensträume des Bezirksnotar
Bezirksnotar Baier hat erneut gebeten für die räumliche Unterbringung seines Amtes besorgt zu sein.
Da es unverantwortlich wäre, den Sitz des Bezirksnotars verlegen zu lassen, wird einstimmig beschlossen:
Das Bezirksnotariat künftig in dem seitherigen Grundbuchamt und der Gemeindepflege im Rathaus unterzubringen

§7 Beschaffung von Kirchenglocken
Das evang. Pfarramt bittet erneut um Bewilligung eines Beitrags zur Beschaffung von 2 Kirchenglocken.
Die Glocken sollen 7237 DM kosten. Die Haussammlung hat einen Betrag von 2286 DM erbracht.
Im Rechnungsjahr 1950 wurden 1000 DM bewilligt.
Beschluß: Der evang. Kirchengemeinde nochmals 2000 DM zu bewilligen.

§10 Fernsprechamt
Das Postministerium hat die Mittel zur Wiedereinrichtung eines Wählamts in Schömberg genehmigt. Die Einrichtung soll in den Monaten März – Mai erfolgen.

§11 Wasserversorgung – Entsäuerungsanlage
Die Kosten einer derartigen Anlage würden sich auf ca 20000 DM belaufen. Die Schäden durch das Wasser entstehen hauptsächlich in den Hausleitungen.
Die Finanzierung kann nicht dargestellt werden, es wird deshalb auf die Erstellung der Anlage verzichtet.