1950
13. Jan. 1950
§2 Ausbau der
Rathauswohnungen
Bürgermeister Brenner berichtet über
den Stand der Bauarbeiten für den Ausbau der beiden
Rathauswohnungen (für Bürgermeister Brenner und
Bürgermeister a. D. Hermann)
§3 Bestellung eines Baukontrolleurs
Das Landratsamt
Calw hat erneut darauf hingewiesen, daß die Vorschriften über
die Baukontrolle und den Bauarbeiterschutz immer noch nicht
eingehalten werden. BM Brenner führt weiter aus, daß
gerade in Schömberg ganz besonderes Augenmerk darauf gerichtet
werden muß, daß unerlaubtes Bauen von vornherein
verhindert wird. Er beantrage daher, einen Orts- Baukontrolleur
anzustellen und demselben eine Belohnung von 20 – 25 DM/Monat
aus der Gemeindekasse zu bewilligen.
§10 Besetzung der Gemeindepflegerstelle
BM Brenner
gibt bekannt, daß die Gemeindepflegerstelle seit dem
Ausscheiden des früheren Gemeindepflegers Eitel, der
beamtenrechtlich angestellt gewesen sei, von dem nunmehr
privatrechtlich angestellten Kaufmann Kastleiner versehen werde.
§12 Beschäftigung der Angestellten Hermann
Die
Verwaltungsangestellte Lieselotte Hermann ist seit 1. 10.1939 bei der
Gemeinde beschäftigt.
20. Jan. 1950
§2 Ortsbauplan "Straßenäcker"
Der
BM erläutert anhand des gefertigten Lageplans den Ortsbauplan
für das Gewand "Straßenäcker". Er gibt
weiter bekannt, daß im kommenden Frühjahr mit 8 – 10
Baulustigen zu rechnen sei.
§3 Haushaltsplan für das Jahr 1949
Schon
anläßlich der Amtsübergabe hat BM Brenner
festgestellt, daß der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr
1949, nachdem ¾ dieses Rechnungsjahres bereits verflossen
seien nunmehr raschmöglichtst aufgestellt werden müsse.
1. Febr. 1950
§2 Haushaltssatzung
Der Haushalt
1949 für die Gemeindeverwaltung wird festgesetzt mit 160969
DM
Für die Kurverwaltung mit 36961 DM
16. Febr. 1950
§8 Sportplatz
Der mit der
Gemeinde Oberlengenhardt abgeschlossenen Pachtvertrag für den
Sportplatz wird in Bälde auslaufen. Die Gemeinde Schömberg
soll das bisherige Gelände auf weitere 50 Jahre pachten und dem
hiesigen Sportverein und weiteren interessierten Kreisen zur
Verfügung stellen.
24. Febr. 1950
§6 Kursache
Die Versammlung war
sich darüber einig, daß für die Verwaltung des
Kurwesens ein besonderer Ausschuß, wie dies auch schon in
früheren Jahren gehandhabt worden sei, gebildet werden sollte.
Von Seiten der Kurheimbesitzer wurde stark darauf gedrängt, daß
die Mittel der Kurverwaltung nicht vom Gemeinderat, sondern von dem
neu zu bildenden Kurausschuß getrennt von der Gemeinde
verwaltet werden sollte. Dr. Walder tritt entschieden dafür ein,
daß Gemeinde und Kurverwaltung wie bisher beisammen bleiben
müsse.
§7 Gerichtsreferendar Freimüller
Beschluß:
Dem Gerichtsreferendar Freimüller beim BMA Schömberg
Gelegenheit zu geben, das Gemeinderechnungswesen kennen zu lernen.
Kosten dürfen der Gemeinde nicht erwachsen.
6. März 1950
§1 Anschaffung einer
Bühnenausstattung
Der BM unterrichtet den Gemeinderat
davon, daß er seit Wochen mit dem Leiter der
Arbeitsgemeinschaft der Darmstädter Künstler, Herrn Jochem
Schwarz, der z . Zt. zur Kur in Schömberg weilt, in
Unterhandlung steht. Herr Schwarz beabsichtigt von sich aus eine
Organisation zur kulturellen Betreuung der Kur- und Badeorte der
Umgebung ins Leben zu rufen. Die erste Veranstaltung soll am 18. 3.
50 im "Löwensaal" ein musikalisches Lustspiel
"Bagatellen" bringen.
Eine Besichtigung der
Saalverhältnisse und vor allem die Bühne des "Löwensaals"
hat ergeben, daß guten Künstlern ein Auftreten unter so
primitiven Verhältnissen kaum zugemutet werden kann. Herr
Schwarz hat daher darum gebeten, die Kurverwaltung möge eine
Bühnenausstattung, die sowohl im "Löwen", in den
Sanatorien und evtl. auch zu Freilichtaufführungen Verwendung
finden könne, anzuschaffen.
Beschluß: Diese Ausstattung
anzuschaffen.
§2 Kurausschuß – Zusammensetzung
Gemeinderat
Walder beantragt, die Stimmenzahl im Kurausschuß entsprechend
der Zahl der konzessionierten Betten, bzw. der Zahl der Kurgäste
die Kurtaxe bezahlen zu verteilen.
Nach der Aufstellung des BM
waren am 31. 1. 50 folgende Patienten anwesend.
Neue Heilanstalt
166
Sanatorium Schömberg 143
Sanatorium Schwarzwaldheim
121
Kindersanatorium 65
Pensionen am Ort 298
Charlottenhöhe
und Arbeiter-
Heilstätten 313 zusammen 1106
Unter zur
Grundelegung dieser Zahlen werden die Stimmen im Kurausschuß
wie folgt verteilt:
Die 3 Sanatorien je 2 Stimmen,
Kindersanatorium 1 Stimme, Kurheime und Pensionen 3 und 2
Gemeinderatsmitglieder.
Da die Patienten der Charlottenhöhe
und der Arbeitsheilstätte keine Kurtaxe zahlen, können
diese keine Stimme erhalten. Ein Vertreter soll jedoch mit beratender
Stimme beigezogen werden.
16. März 1950
§5 Kanalisation Siedlung
"Straßenäcker"
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Plan des Architekten Hudelmaier in Dobel über die
Kanalisation der Siedlung.
Herstellung der Hausanschlüsse ist
Sache der Grundstückseigentümer. Die Ausführung hat
jedoch zusammen mit dem Hauptkanal zu geschehen.
Beschluß:
Die Kanalisation im Wege der Notstandsarbeit durchzuführen.
§6 Kanalisation im Gewand "Bühlhof"
Die
Bewohner des Bühlhofs haben beantragt, das in einem offenen
Graben abfließende Abwasser, vor allem
der Arbeitsheilstätte mit einer geschlossenen Rohrleitung an das
Kanalisationsnetz anzuschließen.
Beschluß: Das Projekt
in Angriff zu nehmen, wenn die Kostenfrage gesichert ist, dazu ist
mit den Antragstellern, vor allem der Arbeiterheilstätte wegen
Kostenbeitrag zu verhandeln.
§14 Gemeinde als Wohnungsbehörde
Nach
Rechtsanordnung ist der Gemeinderat die Gemeindewohnungsbehörde.
Der GR kann diese Aufgabe weiter delegieren.
Beschluß: GR
Weller als Vorsitzenden des Wohnungsauschusses zu berufen und den
Verwaltungsangestellten Rapp mit den Aufgaben des Wohnungsamtes zu
betrauen.
§ 17 Beitrag an den Musikverein
"Schwarzwaldperle"
für 1949 über 50DM
§18 Konzert des Gesangvereins "Germania"
Schömberg
Der Gesangverein beabsichtigt mit dem
Streichorchester Calmbach ein Konzert zu veranstalten.
Beschluß:
Das Konzert im Namen der Kurverwaltung durchzuführen und die
entstehenden Kosten bis zu 250 DM zu übernehmen.
§19 Feuerwehrgerätehaus
Der Betrag der Württ.
Landesfeuerlöschkasse zu Erstellung des Feuerwehrgerätehauses
über 16500 DM ist eingegangen.
24. März 1950
§7 Personelle Besetzung der
Gemeindeverwaltung
Nach Abwägung verschiedener Vorschläge
soll sich die Verwaltung ab 10 Juli 1950wie folgt
zusammensetzen:
Bürgermeister, (fachlich vorgebildet)
Gemeindepfleger und Gemeindesekretär je zu 50%
(Verwaltungsangestellter Rapp)
Verwaltungsangestellte (Hermann)
1 Lehrling (Verw. Kandidat)
Über die endgültige
Besetzung der Gemeindepflegerstelle und die evtl. Wiedereinstellung
des O. Gengenbachs soll später Beschluß gefaßt
werden.
§9 Polizeiposten
Auf Antrag des
Landespolizeipostens Schömberg wird beschlossen:
Als
Dienstzimmer ab 1. 4. 50 das frühere Amtsbotenzimmer im UG des
Rathauses Instandsetzen zu lassen
14. April 1950
§2 Ortsbauplanung
BM Brenner
macht eingehende Ausführungen über Sinn und Zweck eines
Ortsbauplans. Er führt vor allem aus, daß ein Grundstück
nicht mehr ohne weiteres als Baugrundstück betrachtet werden
kann. Bauplatzeigenschaft erhalte ein Grundstück erst durch
einen hoheitlichen Akt, nämlich die Erklärung als Baugebiet
im Rahmen des Ortsbauplans.
Architekt Hudelmaier erläutert den Entwurf eines Ortsbauplanes. GR Dr. Walder gibt zu bedenken, daß im Hinblick auf die Bedeutung Schömbergs als heilklimatischer Kurort auf möglichst aufgelockerte Bebauung gedrungen werden sollte.
§3 Verwendung der Erstausstattung (Dotation)
Nach
Weisung des Innenministeriums, wurde angeordnet, daß die den
Gemeinden gewährte Erstausstattung (Währungsgesetz)
grundsätzlich als Vermögensbestand zu behandeln ist.
Nach
Aufstellungen des BMA betrug das Soll der Haushaltseinnahmen
1944
155900 DM
1946 104400 DM
1947 106400 DM
1948 88000 DM
1949
116100 DM
§11 Beitrag an Krankenpflegeverein
Der
Krankenpflegeverein hat um Gewährung eines Beitrags in Höhe
von 500 DM gebeten. Schon in den Vorjahren wurden Beiträge
gewährt. Es wurden allerdings auch Wünsche der Gemeinde
vorgebracht. (Rechnungslegung, Statuten, Werbung)
Die Ausgaben des
Vereins betragen 2157 DM, die Einnahmen 1500 DM.
Zu den
beigelegten Statuten führt der Bürgermeister aus, daß
er die Notwendigkeit einer Krankenpflege durchaus anerkenne.
Aufgefallen sei, daß die Gemeinde jährlich um erhebliche
Beiträge angegangen werde und daß ihr auf die
Geschäftsführung des Vereins keinerlei Einfluß
eingeräumt wird. Die Art der Ernennung der Mitglieder erscheine
ihm höchst undemokratisch. Auch sind die Wünsche der
Gemeinde recht wenig beachtet worden.
Beschluß: Die Kosten
für die Miete der Krankenschwester Wohnung in Höhe von 360
DM zu übernehmen
28. April 1950
§2 Gemeindehaus in der
Schwarzwaldstr.
Beschluß. Die Instandsetzung des
Gemeindehauses vorzusehen.
§3 Schulfunkanlage
Schulvorstand Stöcker führt
aus, daß die Anschaffung eines Rundfunkempfängers für
Schulfunkzwecke, wie früher vorhanden, dringend gewünscht
wird. Nach einem Angebot der Fa. Pistor könnte dieser Empfänger
zusammen mit der noch vorhandenen Verstärkeranlage gleichzeitig
für Kurzwecke verwendet werden.
Über die Beschaffung
soll mit dem Haushaltsplan 1950 entgültig Beschluß gefaßt
werden.
§4 Weiterführung der Schülerspeisung
Nach
einer Weisung des LA Calw werden die Lebensmittel für die
kostenlose Schülerspeisung von den USA. nur noch bis 30. 6. 50
unentgeltlich geliefert.
Nach einer Aufstellung des Schulvorstands
beträgt die Zahl der bedürftigen Kinder 23 von 140
Schülern
Es wird vorgeschlagen, die Schulspeisung über
den 1. 7. 50 hinaus durch Abgabe von Vollmilch fortzusetzen, falls
Bedürfnis besteht.
26. Mai 1950
§1 Faustaufführung
Herr
Intendant J. Schwarz beabsichtigt am 1. Juli 1950 mit einem
prominenten Gastschauspieler als Faustdarsteller (z. B. Rudolf Fernau
oder Werner Kraus) in einer Freilichtaufführung in den
Kuranlagen Goethes "Faust I" zu bringen. Die bisherigen
Verhandlungen haben gezeigt, daß mit der in Aussicht genommenen
Gage (600 DM) nicht auszukommen sein wird. Das finanzielle Risiko
würde bei der Gemeinde liegen. Herr Schwarz stellt in Aussicht
für das Gretchen die bekannte Schauspielerin Kristina Söderbaum
gewinnen zu können.
GR Dr. Walder stellt den Antrag, auf
Kosten der Kurverwaltung die Summe von 1400 DM als Gagen der
Gastschauspieler zu garantieren. Bedingung: Es müssen
entsprechend bekannte Schauspieler gewonnen werden.
Antrag wird
zum Beschluß erhoben.
12. Juni 1950
§1 Faustaufführung
Dem
Intendanten Schwarz ist es nicht gelungen einen der genannten
prominenten Schauspieler zu verpflichten. Er hat beantragt für
die nunmehr mit Theodor Loos stattfindende Faustauführung eine
Garantiesumme aus Kurmitteln bereit zu stellen.
Beschluß:
Den Aufbau der Tribüne die auch für das Ende Juli
stattfindende Kinderfest verwendet werden kann zu übernehmen.
Eine Garantiesumme von bis zu 500 DM zu übernehmen.
20. Juli 1950
§1 – 3 Feuerwehrgerätehaus
Das
Feuerwehrgerätehaus ist auf dem Grundstück des
Darlehenskassenvereins als Anbau an den früheren Lagerschuppen
erstellt.
Dies soll durch Grundstückskauf bzw. Tausch
geregelt werden.
§4 Haushaltsplan 1950
Der Haushalt 1950 wird mit
einem Betrag von 165852 DM festgesetzt
Der Haushalt der
Kurverwaltung wird mit 51052 DM festgesetzt
18. August 1950
§2 Instandsetzung des Daches des
Kurpavillions
Das Dach des Pavillons ist dringend
erneuerungsbedürftig. Die aus Kriegszeiten herrührenden
größeren Schäden sind immer noch nicht behoben. Eine
Ortsbesichtigung ergab, daß das Dach vollständig erneuert
werden muß.
§3 Vergnügungssteuer für Filmvorführungen
Der
Lichtspielunternehmer Werner Trippe hat gebeten, ihm einen Teil der
Vergnügungssteuer für die Filmvorführungen
nachzulassen. Die Begründung wird vom Gemeinderat anerkannt,
außerdem wird festgestellt, daß für sämtliche
im Interesse des Kurorts gebotenen Veranstaltungen bisher eine
Unterstützung der Kurverwaltung gewährt worden ist.
1. Sept. 1950
§6 Beitrag für "Minna von
Barnhelm"
Dem Intendanten Jochem Schwarz wird für
die Aufführung des Schauspiels ein Beitrag in Höhe von 300
DM aus der Kurverwaltung bewilligt.
15. Sept. 1950
§ Kurpark
Die bisher vom Gelände
des Kurparks verpachteten Grundstücke sind im letzten Jahr nur
noch von einem Teil der Pächter bebaut worden.
Es wird
beantragt, das gesamte Gelände vom Rathaus bis zu den jetzigen
Kuranlagen von landwirtschaftlicher Benutzung auszuschließen.
20. Okt. 1950
§4 Wasserversorgung
Gutachten des
Hygieneinstituts, nach einem Verdachtsfall aufgrund einer
ausgedehnten mit fieberhaften Durchfällen einher gehenden
Epidemie (Mai/Juni 1949)
Es wird angeordnet daß das
Brunnenwiesenpumpwerk ab sofort und bis auf weiteres nicht mehr zur
Trinkwasserversorgung benutzt werden soll.
Es wird die Fassung der
Luxbrunnenquelle mit einer Schüttung von ca. 3 – 4
Sekundenlitter für wichtig erachtet.
Längerer Antrag
von Dr. Walder.
3. 11. 1950
§1 Kuranlagen
Die vom
Gartenarchitekten Räger aus Stuttgart gefertigten Pläne für
die Kurparkerweiterung werden vorgestellt. Die Pläne sehen die
Neugestaltung eines Haupteingangs an der Rathausstraße mit
Mauerwerk und Rosenfeld, weiträumige Rasenflächen und einen
Kleingolfplatz hinter Katholischen Kirche vor.
Die Anlage braucht
aber dann auch genügende Pflege. Für diesen Zweck ist es
absolut notwendig einen Gärtner mit den nötigen
Hilfskräften einzustellen.
§3 Quellenpacht
Der Bürgermeister hat mit dem
Forstamt Langenbrand wegen Überlassung der Luxbrunnenquelle
verhandelt. Forstmeister Pfeilsticker hat sich mit der Überlassung
der Quelle einverstanden erklärt.
Der Bürgermeister
listet die notwendigen Maßnahmen zur Vervollständigung der
Wasserversorgung auf und macht Vorschläge zur Finanzierung
derselben.
Es sind Mittel von ca 79000 DM aufzubringen.
§9 Anschaffung eine Dienstkraftwagens
Der BM macht
eingehende Ausführungen über die Notwendigkeit von
Dienstfahrten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines
Dienstwagens. Anschaffungskosten: Volkswagen 5100 DM; Olympia 6800 DM
§10 Schulhaus
Die unzulänglichen Verhältnisse
im hiesigen Schulhaus wurden bei der letzten Ortsschulratsitzung
scharf kritisiert. Der BM hält die Erweiterung der Schulräume
für vordringlich. Zu diesem Zweck soll der von Architekt Kappler
im letzten Jahr entworfene Plan ausgeführt werden. Dieser Plan
sieht vor, die im 1 Stock gelegene Lehrer Dienstwohnung in einen
weiteren Schulsaal und eine Lehrküche umzubauen.
Der Umbau
würde ca. 20000 DM kosten.
Der Umbau wird unter gewissen
Rahmenbedingungen beschlossen (nur Übergangslösung,
Möglichkeit des späteren Umbaus zu einem Mehrfamilienhaus,
Staatsbeitrag zum Umbau)
24. Nov. 1950
§1 Altes Rathaus
Es sind 2
Liebhaber für das alte Rathaus aufgetreten.
Beschluß:
Das alte Rathaus zu verkaufen und diese Absicht öffentlich zu
machen.
21. Dez. 1950
§1 Schulhausumbau
Der BM hat bei
den verschiedenen Stellen vorgesprochen
Das Kultusministerium hat
die Beitragsgewährung von einer Stellungnahme der Baudirektion
des Finanz-Ministerium abhängig
gemacht, Wegen der zu geringen Stockhöhe kann diese keine
Zustimmung geben.
Das Gesundheitsamt sieht erhebliche Mängel
in hygienischer Hinsicht und meint, daß der Aufwand in keinem
Verhältnis zum erzielten Gewinn steht.
Nach eingehender
Beratung ist der Gemeinderat einstimmig der Meinung, daß das
vorliegende Projekt nicht weiter verfolgt werden soll, daß
vielmehr der Neubau eines Schulhauses mit allen Mitteln
vorangetrieben werden soll.
Bürgermeister Brenner gibt zu
bedenken, daß neben der Schulraumnot ebenso dringlich die
Lösung der Kursaalfrage anzusehen sei. Es sei deshalb notwendig
zu klären, welches der beiden Vorhaben – Schulhaus oder
Kursaal – das Vordringlichste sei.
§6 Diensträume des Bezirksnotar
Bezirksnotar
Baier hat erneut gebeten für die räumliche Unterbringung
seines Amtes besorgt zu sein.
Da es unverantwortlich wäre,
den Sitz des Bezirksnotars verlegen zu lassen, wird einstimmig
beschlossen:
Das Bezirksnotariat künftig in dem seitherigen
Grundbuchamt und der Gemeindepflege im Rathaus unterzubringen
§7 Beschaffung von Kirchenglocken
Das evang.
Pfarramt bittet erneut um Bewilligung eines Beitrags zur Beschaffung
von 2 Kirchenglocken.
Die Glocken sollen 7237 DM kosten. Die
Haussammlung hat einen Betrag von 2286 DM erbracht.
Im
Rechnungsjahr 1950 wurden 1000 DM bewilligt.
Beschluß: Der
evang. Kirchengemeinde nochmals 2000 DM zu bewilligen.
§10 Fernsprechamt
Das Postministerium hat die
Mittel zur Wiedereinrichtung eines Wählamts in Schömberg
genehmigt. Die Einrichtung soll in den Monaten März – Mai
erfolgen.
§11 Wasserversorgung – Entsäuerungsanlage
Die
Kosten einer derartigen Anlage würden sich auf ca 20000 DM
belaufen. Die Schäden durch das Wasser entstehen hauptsächlich
in den Hausleitungen.
Die Finanzierung kann nicht dargestellt
werden, es wird deshalb auf die Erstellung der Anlage verzichtet.